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Deutsche Umwelthilfe fordert: Parken für SUV soll mindestens 360 Euro kosten!

deutsche umwelthilfe fordert: parken für suv soll mindestens 360 euro kosten!

Die Deutsche Umwelthilfe will erreichen, dass Besitzer von SUV mindestens 360 Euro pro Jahr fürs Parken zahlen.

Die Deutsche Umwelthilfe geht jetzt gegen SUV auf Deutschlands Straßen vor. Der Verein aus Radolfzell am Bodensee hat in 150 deutschen Städten höhere Parkgebühren und Parkbeschränkungen für SUV-Fahrzeuge beantragt. Betroffen sich auch Berlin und drei Städte in Brandenburg.

Vorbild Paris. Dort müssen SUV-Besitzer ab dem 1. September im Zentrum statt bis 6 Euro pro Stunde 18 Euro fürs Parken zahlen. Wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) am Dienstag mitteilte, wurden in allen 16 Bundesländern Anträge an die jeweiligen Bürgermeister herausgeschickt. Die meisten Anträge gingen demnach an Nordrhein-Westfalen (36) und Baden-Württemberg (26) – darunter sind die Städte Köln, Düsseldorf, Heidelberg, Stuttgart und Mainz. Der Verein will die Städte mit ihren Anträgen nach eigenen Angaben dazu bringen, härter gegen die „Monster-Fahrzeuge“ vorzugehen.

Neben Berlin zählen zu den 150 Städten auch Brandenburg an der Havel, Cottbus und Potsdam. Der Verein möchte, dass die Anwohner-Parkgebühren auf mindestens 360 Euro im Jahr steigen, je nach Fahrzeuggröße solle es eine Preisstaffelung geben. Fürs Parken strebt die Deutsche Umwelthilfe deutlich strengere Begrenzungen an.

Nach der Pariser Entscheidung hatte die DUH auch deutsche Bürger online dazu aufgerufen, gegen SUV aktiv zu werden. 19.000 Menschen hätten sich an der Aktion beteiligt und die Umwelthilfe beauftragt, in ihrem Namen die entsprechenden Anträge an die Städte zu richten.

Die DUH betont, dass sie Familienautos wie Vans „grundsätzlich nicht als SUV“ werte. Aber auch hier gebe es seit vielen Jahren den Trend, „dass Autos jeder Fahrzeugklasse immer größer und schwerer werden“, beklagt die Organisation. Was der Verein vergisst: SUV ist eine diffuse Bezeichnung. Es gibt inzwischen Sport Utility Vehicle (etwa der Toyota Aygo X), die kleiner als ein VW Polo sind.

+ flächendeckende Stellplatzmarkierungen und Begrenzung der Stellplatzgröße. Bei Längsaufstellung: Länge maximal 5,80 Meter, Breite zwei Meter, bei Senkrechtaufstellung: Länge maximal fünf Meter, Breite 2,30 Meter.

+ Ahndung von Falschparken und Überschreitung der Parkmarkierungen durch Bußgeld und Abschleppen

+ Erhöhung der Anwohnerparkgebühren auf mindestens 360 Euro im Jahr und Preisstaffelung je nach Fahrzeuggröße

+ Ausschluss besonders großer Fahrzeuge von Bewohnerparkvorrechten.

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