Die Deutsche Umwelthilfe will erreichen, dass Besitzer von SUV mindestens 360 Euro pro Jahr fürs Parken zahlen.
Vorbild Paris. Dort müssen SUV-Besitzer ab dem 1. September im Zentrum statt bis 6 Euro pro Stunde 18 Euro fürs Parken zahlen. Wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) am Dienstag mitteilte, wurden in allen 16 Bundesländern Anträge an die jeweiligen Bürgermeister herausgeschickt. Die meisten Anträge gingen demnach an Nordrhein-Westfalen (36) und Baden-Württemberg (26) – darunter sind die Städte Köln, Düsseldorf, Heidelberg, Stuttgart und Mainz. Der Verein will die Städte mit ihren Anträgen nach eigenen Angaben dazu bringen, härter gegen die „Monster-Fahrzeuge“ vorzugehen.
Neben Berlin zählen zu den 150 Städten auch Brandenburg an der Havel, Cottbus und Potsdam. Der Verein möchte, dass die Anwohner-Parkgebühren auf mindestens 360 Euro im Jahr steigen, je nach Fahrzeuggröße solle es eine Preisstaffelung geben. Fürs Parken strebt die Deutsche Umwelthilfe deutlich strengere Begrenzungen an.
Die DUH betont, dass sie Familienautos wie Vans „grundsätzlich nicht als SUV“ werte. Aber auch hier gebe es seit vielen Jahren den Trend, „dass Autos jeder Fahrzeugklasse immer größer und schwerer werden“, beklagt die Organisation. Was der Verein vergisst: SUV ist eine diffuse Bezeichnung. Es gibt inzwischen Sport Utility Vehicle (etwa der Toyota Aygo X), die kleiner als ein VW Polo sind.
+ flächendeckende Stellplatzmarkierungen und Begrenzung der Stellplatzgröße. Bei Längsaufstellung: Länge maximal 5,80 Meter, Breite zwei Meter, bei Senkrechtaufstellung: Länge maximal fünf Meter, Breite 2,30 Meter.
+ Erhöhung der Anwohnerparkgebühren auf mindestens 360 Euro im Jahr und Preisstaffelung je nach Fahrzeuggröße
+ Ausschluss besonders großer Fahrzeuge von Bewohnerparkvorrechten.
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