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Das deutsche Recht kennt 43 Altersstufen - diese kennt kaum jemand

das deutsche recht kennt 43 altersstufen - diese kennt kaum jemand

Das deutsche Recht kennt 43 Altersstufen – diese kennt kaum jemand

Sie wissen wahrscheinlich, wann Sie hierzulande als volljährig gelten und wann Sie das erste Mal ein Auto fahren dürfen. Aber wissen Sie auch, was sich mit 6, 12 oder 27 Jahren für Sie ändert? Das deutsche Recht kennt 43 Altersstufen, die Ihre Rechte, Pflichten und Ansprüche beeinflussen. Was bedeutet es, 6, 12 oder 27 Jahre alt zu sein? Nicht nur biologisch, sondern auch rechtlich ändert sich einiges in den verschiedenen Lebensphasen. Das deutsche Recht unterscheidet 43 Altersstufen, die je nach Rechtsgebiet unterschiedliche Folgen haben. Ob man etwas kaufen, verkaufen, wählen oder bestraft werden kann, hängt oft vom Alter ab.

Im Kleinkindalter

  • Vollendung der Geburt: Einige Rechte erlangen Sie bereits mit der Geburt, etwa die Beginn der Rechtsfähigkeit und den Anspruch auf Pflege und Erziehung.
  • 1. Lebensjahr: Nun haben Sie Rechtsanspruch auf einen Kinderkrippenplatz.
  • 3. Lebensjahr: Hier haben Sie bereits einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Dieses Recht bleibt bis zum Schuleintritt bestehen.
  • Ab 6 Jahren beginnt nicht nur die Schulpficht, ab jetzt können Sie Ihr Kind auch mit in eine Spätnachmittagsvorstellung nehmen, die früher als 20 Uhr endet.
  • Achtung! Bereits ab 7 Jahren greift die Deliktfähigkeit. Das bedeutet, dass ihr Kind sich bereits in diesem Alter für erste fahrlässig begangene Schäden straf- und haftbar machen kann.

Im jugendlichen Alter

  • Ab 12 Jahren endet das Abgabeverbot von Feuerzeugen und Zündhölzern (nur in Bayern)
  • Mit 13 Jahren hat man das Recht, erste kleine Jobs anzunehmen. Das können Mini- und Nebenjobs wie Babysitten und Zeitungsaustragen und weitere Ferienjobs sein. Damit bietet sich eine gute Chance, sich neben dem Taschengeld etwas dazuzuverdienen
  • 14 Jahre: Ab diesem Alter darf man bereits einen E-Roller besitzen und fahren. Öffentliche Scooter sind allerdings noch tabu und dürfen erst von volljährigen Personen benutzt werden.
  • Mit Vollendung des 16. Lebensjahres können Sie sich schon ein ganzes Stück mehr entfalten und zum Beispiel Ihre Segelfluglizenz oder Ihren Jugendjagdschein ablegen.
  • Ab 17 Jahren dürfen Sie Ihren Autoführerschein machen (begleitetes Fahren) und zollfreie Waren importieren.

Im Erwachsenenalter

  • Klar – mit 18 ändert sich vieles, denn dann gelten Sie in Deutschland als volljährig.
  • Mit 21 Jahren dürfen Sie auch in alle Spielkasinos und können die Führerscheinklassen C, CE, D1, D1E, D, DE erwerben.
  • Mit Beginn des 25. Lebensjahres endet dann die Möglichkeit, bei seiner Familie versichert zu sein. Auch das Recht auf Erhalt von Kindergeld für die Eltern endet ab diesem Alter.
  • Ab 35 Jahren können Sie sich zum Richter an einem der Obersten Gerichtshöfe des Bundes wählen lassen.
  • Ab 45 Jahren ist dann das Höchstalter für die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit erreicht.

Im fortgeschrittenen Alter

  • Eine “besondere” Art des Kündigungsschutzes erwartet Sie im Alter von 50 Jahren, bei der Sie sich auf das Kündigungsschutzgesetz berufen können. Dieses bietet Ihnen die Möglichkeit, eine Abfindung von max. 15 Monatsgehältern zu erhalten, wenn bereits seit mind. 15 Jahren beim Arbeitgeber tätig sind.
  • Mit 62 Jahren ist die Altersgrenze für Berufssoldaten erreicht.
  • Aufgepasst! Es ist bereits möglich, deutlich früher als mit 67 Jahren in die Rente zu gehen. Sind Sie zum Beispiel im Jahre 1952 geboren, dann haben Sie bereits ab 65 Jahren und 6 Monaten das Recht, in Rente zu gehen.
  • Das Höchstalter für die Tätigkeit als Schöffe oder Notar ist 70 Jahre.

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