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Gerichtsurteil: Wirtschaftsministerium muss Akten zu Kernkraftdebatte herausgeben

gerichtsurteil: wirtschaftsministerium muss akten zu kernkraftdebatte herausgeben

In Sachen Atomausstieg soll das Wirtschaftsministerium nun nach längerem Streit mit dem Magazin Cicero seine Akten offenlegen.

Das Wirtschaftsministerium unter Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck muss dem Magazin „Cicero“ Unterlagen zur Entscheidung in Sachen Kernkraftausstieg vorlegen. Das Magazin sowie die Zeitung „Welt am Sonntag“, die ebenfalls an der Recherche beteiligt waren, berichteten am Dienstag vom entsprechenden Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts.

Demnach habe „Cicero“ seit anderthalb Jahren auf die Akteneinsicht gewartet, nachdem das Magazin bereits im Juli 2022 einen ersten Antrag auf Akteneinsicht gestellt hatte. So kam es zur Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin, das die Ablehnung der Akteneinsicht durch das Wirtschaftsministerium von Robert Habeck nach zwei mündlichen Verhandlungen nun als rechtswidrig eingestuft hat.

Als Grund vermerkte das Verwaltungsgericht in seinem Urteil, das Wirtschaftsministerium habe nicht plausibel darlegen können, weshalb eine Geheimhaltung der Akten geboten sei. Zumal die letzten deutschen Kernkraftwerke inzwischen abgeschaltet sind. Laut „Cicero“ hatten die Anwälte des Ministeriums unter anderem darauf verwiesen, dass die Offenlegung interner E-Mails, Vermerke oder anderer Dokumente „nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen“ innerhalb der Bundesregierung habe.

Das Gericht habe die Ansicht vertreten, dass die Unterlagen sich auf einen abgeschlossenen Beratungsprozess bezögen, respektive auf die Entscheidung der Bundesregierung, einzelne „Kernkraftwerke zur Gewährleistung der infolge des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine gefährdeten Energieversorgungssicherheit in einem Reservebetrieb bzw. befristeten Streckbetrieb weiterzubetreiben“. Des Weiteren belege das von den Anwälten des Ministeriums vorgebrachte Argument, man habe die Entscheidung zum Atomausstieg sowohl gegenüber der Gesellschaft, als auch gegenüber internationalen Partnern vertreten müssen, dass der Prozess abgeschlossen sei.

gerichtsurteil: wirtschaftsministerium muss akten zu kernkraftdebatte herausgeben

Würde die Akten in Sachen Atomausstieg gern weiter für sich behalten: Wirtschaftsminister Robert Habeck

Das Wirtschaftsministerium hat nun einen Monat Zeit, um am Oberverwaltungsgericht in Berufung zu gehen. Sobald das Urteil jedoch rechtskräftig wird, muss die Akteneinsicht gewährt werden.

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