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Darf mir der EU-Führerschein in Deutschland weggenommen werden?

Die rechtliche Situation rund um den EU-Führerschein ist für viele ein Rätsel. Darf ein deutscher Polizist einen legal erworbenen EU-Führerschein beschlagnahmen?

Die Antwort auf die Frage ist entscheidend, besonders für alle, die auf einen EU-Führerschein zurückgreifen, um die in Deutschland verlangte medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zu umgehen.

EU-Führerschein und die MPU

Für viele, deren Führerschein in Deutschland aufgrund einer angeordneten MPU infrage steht, ist der EU-Führerschein eine Alternative. Denn in bestimmten EU-Ländern kann man die Fahrerlaubnis neu erwerben, auch wenn in Deutschland noch die MPU verlangt wird.

Voraussetzung dafür ist jedoch, dass alle rechtlichen Anforderungen eingehalten werden, insbesondere die sogenannte Wohnsitzerfordernis. Ist das erfüllt und der Führerschein legal erworben, berechtigt er auch zum Fahren in Deutschland. Doch was passiert, wenn die Polizei den Sachverhalt nicht anerkennt?

Was tun, wenn er beschlagnahmt wird?

Viele fürchten sich davor, dass ein deutscher Polizist den EU-Führerschein wegen „Führerscheintourismus“ beschlagnahmen könnte. Doch hier gibt es eine klare Rechtslage: Ein ausländischer EU-Führerschein darf nicht einfach beschlagnahmt werden. Das Führerscheindokument steht im Eigentum des ausstellenden Staates und unterliegt nicht der deutschen Beschlagnahmevorschrift (§ 94 Abs. 3 und § 98 StPO).

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Wenn dennoch eine unzulässige Beschlagnahme erfolgt, stellt sich die Frage: Darf man weiterfahren? Die Antwort lautet: Ja! Solange der EU-Führerschein legal erworben wurde und die Fahrerlaubnis besteht, darf das Fahrzeug weiter genutzt werden – auch wenn das Dokument unzulässig beschlagnahmt wurde.

Führerschein vs. Fahrerlaubnis: Ein Unterschied

Es ist wichtig zu verstehen, dass zwischen dem Führerscheindokument und der Fahrerlaubnis unterschieden wird. Das Dokument ist nur der Nachweis über die Fahrerlaubnis, aber die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen, auch wenn das Dokument beschlagnahmt wird. Solange der Erwerb der Fahrerlaubnis rechtmäßig ist, hat man das Recht, weiterzufahren.

Viele wissen nämlich nicht, dass sie im Fall einer unrechtmäßigen Beschlagnahme weiter fahren dürfen. Die Unterscheidung ist zentral, und deshalb sollte man sich seiner Rechte bewusst sein, um in einer solchen Situation nicht verkehrt zu handeln.

Fazit: Die Rechte im Straßenverkehr kennen

Die wichtigste Erkenntnis: Ein legal erworbener EU-Führerschein kann nicht einfach von deutschen Polizisten einbehalten werden. Sollten sie dennoch unrechtmäßig handeln, hat das keine Auswirkungen auf die bestehende Fahrerlaubnis. Als Fahrer darfst du weiter fahren, sofern die Fahrerlaubnis gültig ist. Es ist aber immer ratsam, in solchen Situationen ruhig zu bleiben und die Polizei freundlich, aber bestimmt auf die Rechtslage hinzuweisen.

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