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Darf die Polizei mein Handy durchsuchen? Die Rechte bei Verkehrskontrollen

Ohne unser Handy geht heutzutage fast nichts mehr. Es ist unser ständiger Begleiter, und wir haben es meistens griffbereit – selbst beim Autofahren.

Doch was passiert, wenn Sie von der Polizei angehalten werden und Ihnen ein Handyverstoß vorgeworfen wird? Darf die Polizei Ihr Handy einsehen oder sogar beschlagnahmen?

Handy am Steuer: Ein riskantes Spiel

Wer während der Fahrt das Handy in der Hand hält oder darauf schaut, begeht einen Verstoß gegen §23 der Straßenverkehrsordnung. Die Folgen sind 100 € Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Doch was, wenn Sie das Handy nur auf den Oberschenkel abgelegt haben? Auch dann kann es als Verstoß gewertet werden. Die Polizei beobachtet nämlich genau, und oft stützt sich der Vorwurf allein auf die Wahrnehmung des Beamten.

Muss ich mein Handy der Polizei zeigen?

Eine häufige Frage ist, ob man der Polizei sein Handy aushändigen oder vorzeigen muss. Die klare Antwort ist: Nein. In der Regel verlangt die Polizei das Handy nicht zur Einsicht. Die Beamten notieren ihre Beobachtungen, wie, dass das Handy auf Brusthöhe gehalten wurde oder Tippbewegungen erkennbar waren. Sie sind aber nicht verpflichtet, Ihr Handy herauszugeben oder gar zu entsperren.

Kann die Polizei mein Handy beschlagnahmen?

Die Beschlagnahme des Handys ist ein schwerwiegender Eingriff und darf nicht ohne Weiteres erfolgen. Nur bei Verdacht auf eine Straftat und Gefahr im Verzug kann die Polizei das Handy ohne richterlichen Beschluss beschlagnahmen. Ein Handyverstoß ist jedoch eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Daher ist eine Beschlagnahme in solchen Fällen in der Regel unzulässig.

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Selbst bei Verdacht auf die Nutzung einer Blitzer-App, was auch eine Ordnungswidrigkeit ist und mit 75 € Bußgeld sowie einem Punkt in Flensburg geahndet wird, steht der Aufwand einer Beschlagnahme meist nicht im Verhältnis zum Verstoß.

Ihre Rechte kennen und wahren

Sollte die Polizei dennoch versuchen, das Handy zu beschlagnahmen oder zu durchsuchen, müssen Sie nicht kooperieren. Sie sind nicht verpflichtet, Ihre PIN preiszugeben oder gar das Handy zu entsperren. Niemand muss sich selbst belasten. Es ist Ihr Recht, die Herausgabe zu verweigern.

Ruhe bewahren und besonnen handeln

Wenn Sie glauben, zu Unrecht beschuldigt zu werden, diskutieren Sie nicht vor Ort mit der Polizei. Bleiben Sie höflich und warten Sie auf den Bußgeldbescheid. Sie haben immer die Möglichkeit, Einspruch einzulegen und sich gegebenenfalls rechtlich beraten zu lassen. Ihre Rechte zu kennen, gibt Ihnen Sicherheit und hilft, in solchen Situationen angemessen zu reagieren.

Fazit: Die Polizei darf Ihr Handy bei einem einfachen Handyverstoß weder ohne Weiteres einsehen noch beschlagnahmen.

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