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Camper-Versicherungen im Vergleich - Versicherung für Campingfahrzeuge

Welche Versicherungsgesellschaften bieten denn nun die besten Policen? promobil checkt die Preise für Sie und vergleicht Tarife. Plus: Warum Schutzbriefe wichtig sind.

camper-versicherungen im vergleich - versicherung für campingfahrzeuge

Entsteht durch Fremdverschulden ein Schaden am Reisemobil, greift die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Ist der Schaden selbst verschuldet, kann die Vollkasko einspringen.

Will man den derzeitigen Werbebotschaften von Versicherungsgesellschaften glauben, halten beinahe alle Unternehmen optimale, maßgeschneiderte und selbstverständlich günstige Haftpflicht- und Kasko-Policen für Reisemobile parat. Klar, wenn man bedenkt, dass die Konkurrenz unter den Wohnmobil-Versicherungen groß ist.

Die beste Police für Ihren Camper

Online-Portale wie Check-24 und Tarifcheck bieten einen guten ersten Überblick über Versicherungen. promobil hat für drei beliebte Reisemobile die Preise gecheckt: Parameter waren Neuverträge für neue Reisemobile mit Haftpflicht und Vollkasko (Selbstbehalt von 500 Euro/150 Euro), Tierbisse und Folgeschäden, Neuwerterstattung bei Diebstahl/Totalschaden, keine Werkstattbindung, keine grobe Fahrlässigkeit. Alle Ergebnisse ohne Gewähr.

Pössl Summit 600

Typ: Kastenwagen

Grundpreis: 50.000 Euro

FahrerIn: 35 Jahre, unfallfrei seit 8 Jahren, Parken auf der Straße, eigenfinanziert, Erstwagen

Helvetia (über Horbach): 468 Euro** – jetzt Ihre Prämie berechnen!

Kravag (über RMV): 569,60 Euro*

HDI (über ESV): 652,54 Euro**

WGV Optimal: 656,31 Euro**

Europa Standard: 634,02 Euro*

DEVK Komfort: 797,18*

VHV Standard: 1.035,39 Euro*

Alte Leipziger Comfort: 1.211,18 Euro*

AXA mobil: 1.321,66 Euro* – jetzt Ihre Prämie berechnen!

Sparkasse DirektVersicherung: 2.719,35 Euro*

*Mit Einschränkungen **Mit Neuwerterstattung

Hymer Exsis B-Klasse Modern Comfort T 580

Typ: Teil-Integrierter

Grundpreis: 65.000 Euro

FahrerIn: 55 Jahre, unfallfrei seit 25 Jahren, Parken auf der Straße, eigenfinanziert, Zweitwagenregelung

HDI (über Accura): 583,64 Euro**

Kravag (über RMV): 627,46 Euro*

WGV Optimal: 675,93 Euro**

Allianz Standard: 823,35 Euro** – jetzt Ihre Prämie berechnen!

Helvetia (über Horbach): 882,00 Euro**- jetzt Ihre Prämie berechnen!

Die Continentale: 972,10 Euro*

Ergo Spezial: 1.219,83 Euro**

Universa FlexxDrive: 1.079,58 Euro*

Alte Leipziger Comfort: 1.257,71 Euro**

Dialog Versicherung: 1.375,51 Euro**

Carthago Chic C-Line I 4.9

Typ: Voll-Integrierter

Grundpreis: 105.000 Euro

FahrerIn: 65 Jahre, unfallfrei seit 30 Jahren, Carport auf eigenem Grundstück, eigenfinanziert, Zweitwagenregelung

HDI (über ESV): 724,95 Euro**

WGV Optimal: 779,04 Euro**

Kravag (über RMV): 883,98 Euro*

VHV: 952,26 Euro*

Allianz Standard: 1.113,64 Euro** – jetzt Ihre Prämie berechnen!

HDI Motor Komfort: 1.121,33 Euro*

Concordia: 1.250,30 Euro*

Helvetia (ü. Horbach): 1.491 Euro** – jetzt Ihre Prämie berechnen!

Dialog: 2.391,52 Euro*

S Direkt: 4.255,88 Euro*

Die Preise variieren stark. Doch viel wichticher ist zu wissen, was hinter den Summen steckt und was genau die Versicherung abdeckt. Hier zeigt sich in der Praxis: Wollen VerbraucherInnen den für sich individuell passenden und dazu noch preiswerten Tarif finden, bedeutet das viel Zeit und Mühe. Denn: Der Teufel steckt im Detail. Deshalb müssen Preise und Leistungen eingehend miteinander verglichen werden. Immerhin verlangen einige Gesellschaften für den gleichen Policen-Inhalt vier Mal so viel Geld wie andere.

Auf welche Leistungen kommt es an?

Ein besonderes Augenmerk sollten CamperInnen prinzipiell auf die einzelnen Leistungen legen, auch um im Schadenfall nicht im Regen zu stehen. Relativ einfach zu bewerten ist die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht: Da ihre Leistungen bei allen Tarifen nahezu gleich sind, kann man getrost nach dem Preis entscheiden. Zu beachten ist eine möglichst hohe Deckungssumme; für ein paar Euro Aufpreis kann der Pauschalschutz auf 100 Millionen Euro, bei Personenschäden auf 12 Millionen Euro erhöht werden.

Allerdings deckt die Haftpflichtversicherung nur Schäden ab, die man bei einem anderen Verkehrsteilnehmer verursacht. Um Schäden am eigenen Reisemobil ersetzt zu bekommen, ist eine Kaskoversicherung nötig. Dabei zahlt die Teilkasko bei Brand, Sturm, Explosion, Diebstahl und Glasbruch. Bei Hagel, der an Reisemobilen oft teuer zu behebende Schäden verursacht, gilt teils ein höherer Selbstbehalt. Hat das Fahrzeug ein Dach aus Glasfaser-verstärktem Kunststoff (GfK), sind einige Tarife günstiger. Die Vollkasko enthält eine Teilkasko und zahlt zusätzlich bei Vandalismusschäden und auch solchen, die man selbst am eigenen Fahrzeug verursacht.

Davon ausgehend, dass das neue Campingfahrzeug bereits eine beträchtliche Summe gekostet hat, sollte auch der Kasko-Schutz entsprechend sein. So richtet sich denn auch der Preis für die Vollkaskoversicherung in erster Linie nach dem Listenneupreis (zuzüglich festmontierter Sonderausstattung wie Solarmodule) des Reisemobils zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Nachvollziehbar also, dass die Vollkasko für einen kostspieligen Integrierten teurer ist als für einen günstigeren Campingbus. Unbedeutend für die Höhe der Versicherung ist hingegen die Art des Aufbaus.

Welche Faktoren verteuern die Versicherung?

Einfluss auf die Versicherungsprämie hat zudem die Höhe der Selbstbeteiligung: Während bei der Teilkasko ein Selbstbehalt von 150 Euro üblich ist, werden bei der Vollkasko in der Regel 500 Euro Eigenanteil festgelegt.

Auch die Schadenfreiheitsklasse hat direkten Einfluss auf die Beitragshöhe, die bei Reisemobilen meist nur 20 Klassen umfasst (im Vergleich: bei Pkw sind es bis 50 Klassen). Achtung: Hier ist Verhandlungsgeschick vonnöten, denn gerade für Erstbesitzer, die zwar schon jahrelang Pkw schadenfrei fahren, aber noch kein Reisemobil hatten, ist eine – zumindest partielle – Anerkennung ihrer (Kfz-)Schadenfreiheitsklasse viel Geld wert.

Mitentscheidend für den Vertragsabschluss sollten außerdem weitere Versicherungsleistungen sein, die häufig nur im Kleingedruckten stehen. Dazu zählt beispielsweise die Neuwerterstattung des Wohnmobils oder Campingbus bei Diebstahl oder Totalschaden in den ersten sechs, zwölf oder 24 Monaten – eine Leistung, die sich nur selten in Verträgen findet.

Ähnliches gilt für Schäden durch Marder- oder andere Tierbisse sowie deren Folgeschäden, auch diese Versicherungsleistungen werden von manchen Anbietern nur beschränkt angeboten oder gleich komplett ausgeschlossen. Deshalb ist ein Policen-Vergleich unbedingt zu empfehlen.

Via Makler zur Versicherung

Wer jetzt bereits weiß, dass ihm das Gewirr des Tarif-Dschungels zu unübersichtlich ist, kann auf die Dienste von Versicherungsvermittlern und -maklern zurückgreifen. Sie arbeiten mit einer oder mehreren Versicherungsgesellschaften zusammen und gewährleisten Beratung, für die sie eine Dokumentationspflicht haben. Ihr Vorteil: langjährige Spezialisierung auf Campingfahrzeuge, detailreiches Wissen, eventuell Sonderkonditionen.

    Daneben vertreiben noch Direktversicherer Kfz-Policen, und zwar ausschließlich über das Internet, per Telefon oder per Post, denn diese Unternehmen arbeiten ohne Vermittler und sind laut Gesetz auch nicht zur Beratung ihrer Kunden verpflichtet. Da sie geringere Vertriebskosten haben, sind ihre Konditionen auf den ersten Blick oftmals günstiger. Allerdings sollte man sich hier ausreichend Zeit nehmen und die Versicherungsleistungen ganz genau prüfen und vergleichen.

    Schutzbriefe fürs Wohnmobil

    Zusätzlich zur Fahrzeug-Versicherung bieten Versicherungsgesellschaften auch Auto-Schutzbriefe an, die direkt in die Kfz-Versicherung eingebaut werden. Ihr Vorteil: Sie sind für einen geringen Aufschlag von meist 10 bis 30 Euro buchbar.

    Entsprechend sind demzufolge aber auch die Leistungen: So belaufen sich beispielsweise die Höchstgrenzen für Pannenhilfe und Abschleppdienst meist nur auf bis zu 150 Euro pro Schadenfall und werden auch dann nur gezahlt, wenn der Schaden mindestens 50 Kilometer vom Wohnort entfernt entstanden ist. Außerdem beschränkt sich der Autoschutzbrief immer auf das Fahrzeug, für welches auch die Kraftfahrzeugversicherung besteht.

    Anders verhält es sich bei sogenannten “Solo-Schutzbriefen”, die unabhängig vom eigenen Kfz-Versicherer bei jeder Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden können sowie bei gängigen Automobilclubs in der Mitgliedschaft enthalten sind. Aber Achtung: Wer nur eine Basis-Mitgliedschaft bei einem Automobilclub hat, erhält auch nur Basis-Leistungen. Deshalb sind richtig genommen nur Solo-Schutzbriefe und Schutzbriefe von Automobilclub-Premium-Mitgliedschaften vergleichbar.

    Typische Leistungen dieser Schutzbriefe sind Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppen, Mietwagen nach Fahrzeugausfall, Bergen des Fahrzeugs, Fahrzeugunterstellung oder Fahrzeugrücktransport. Meist zusätzlich abgesichert sind neben den eigenen Fahrzeugen auch gemietete und geliehene, und der Versicherungsschutz greift bereits ab der Haustür.

    Aber auch hier ist entscheidend: Unbedingt die einzelnen Versicherungsleistungen und die Erstattungsgrenzen beachten und vergleichen, denn alle Versicherer und Automobilclubs haben in ihren Schutzbriefen Einschränkungen zu den versicherbaren Fahrzeugen, die unter anderem das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs, teilweise die Länge, Breite und Höhe sowie das Alter oder den Wert betreffen. Ebenso variieren je nach Anbieter zum Beispiel die Fahrzeugmaße, bis zu denen ein Reisemobil abgeschleppt wird.

    Wichtig sind in dem Zusammenhang auch die personenbezogenen Leistungen, zu denen die Übernahme von Übernachtungskosten oder der Rücktransport im Krankheitsfall zählen. Hier sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Rückholung nicht nur im medizinisch notwendigen, sondern auch im medizinisch sinnvollen Fall erfolgt. Der Unterschied: Der medizinisch sinnvolle Transport wird auch dann durchgeführt, wenn keine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Hintergrund ist: Die Genesungsdauer ist in einer gewohnten Umgebung in der Regel verkürzt.

    Eine weitere Möglichkeit, sich bei Reisen im Ausland entsprechend abzusichern, ist der sogenannte Auslandsschutzbrief, der – und das ist die einzige Unterscheidung zum Kfz-Schutzbrief – eben auch im Ausland gilt. Ein Auslandsschutzbrief garantiert Versicherungsleistungen in Europa und den angrenzenden Mittelmeerstaaten, einige bieten sogar Hilfe weltweit.

    Gut zu wissen: Auch mit Auslandsschutzbrief sind Reparaturkosten nach Pannen und Unfällen nicht versichert. Zwar ist, im Rahmen der Höchstgrenzen, die Pannenhilfe vor Ort mitversichert, nicht aber weitergehende Reparaturarbeiten in einer Werkstatt.

    Und noch ein letzter Tipp: Für die Erbringung mancher Schutzbrief-Leistungen gilt eine Obergrenze bei der Reisedauer.

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