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Zwiespältige Belohnung für eine Selbstverständlichkeit

zwiespältige belohnung für eine selbstverständlichkeit

Zwiespältige Belohnung für eine Selbstverständlichkeit

Zwiespältige Belohnung für eine Selbstverständlichkeit

Im Rahmen einer zeitlich begrenzten Sonderaktion hat die Dresdner Polizei bei Verkehrskontrollen 15-Euro-Gutscheine an die Radfahrer verteilt, die besonders rücksichtsvoll unterwegs waren. So eine Aktion schadet erstmal keinem, aber ist sie ein nachvollziehbares Signal? Nützt sie etwas?

In Dresden kommt es immer wieder zu Verkehrsunfällen, an denen Radfahrer beteiligt sind. Um das zu verhindern, gibt es Regeln. Sie gelten für alle. Radfahrer und Autofahrer müssen sich daran halten. Wer dagegen verstößt, wird bestraft. Dafür gibt es die Polizei. Aber muss auch belohnt werden, wer sich daran hält?

Es darf bezweifelt werden, dass es viele Rad-Rowdys gibt, die mit einem Gutschein umgestimmt werden und sich nun auf den Weg zum nächsten Fahrradladen machen, um Helm und Reflektoren zu kaufen.

Abgesehen davon: Bedarf es wirklich der Belohnung, wenn man sich an aufgestellte Regeln hält? Jedes Elternteil weiß, dass es keine gute Idee ist, das Kleinkind, das im Supermarkt vor Trotz schreiend auf dem Boden liegt, beim nächsten Mal extra zu belohnen, nur weil es dann kein Theater macht. Doch genau so könnte die Aktion verstanden werden. Der Logik folgend könnten demnach bald die ersten Autofahrer ihren Gutschein für das korrekte Setzen ihres Blinkers einfordern.

Es ist ein zumindest zwiespältiges Signal, wenn nur eine kleine Gruppe für etwas belohnt wird, was man jedoch von allen verlangt.

Auch wenn die Polizei es mit ihrer Aktion gut meint und die Dresdner sicher alles begrüßen, was zu mehr Verkehrssicherheit führt – ob Gutscheine der richtige Weg sind, darf man zumindest hinterfragen.

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