- In der Schweiz sollte man einen “halben Tacho” Abstand halten
- Seltsame und verrückte Verkehrsschilder aus aller Welt – das bedeuten sie
- Weniger Abstand wegen “Abstandswarner und Sportbremsen”
- Hohe Bußgelder im Ausland: Was Autofahrer wissen müssen
Wer mit einem Fahrzeug durch die Schweiz fährt, sollte sich penibel an alle Regeln halten – denn die Eidgenossen verstehen absolut keinen Spaß, wenn es um Verstöße geht. Besonders bekannt ist die Schweiz für die horrenden Bußgelder bei Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. Doch auch andere Vergehen können enorm ins Geld gehen.
Schweizer Medien, etwa “”, berichten, dass einem Millionär das Drängeln auf der Autobahn teuer zu stehen kommt – und sogar noch weitaus kostspieliger werden könnte. Der 58-Jährige soll demnach im März 2023 auf der A1 bei Kölliken im Kanton Aargau nachweislich zu dicht auf seinen Vordermann aufgefahren sein.
In der Schweiz sollte man einen “halben Tacho” Abstand halten
Kuriositäten
Seltsame und verrückte Verkehrsschilder aus aller Welt – das bedeuten sie
Die bedingte Geldstrafe bewahrte den Mann aber von der sofortigen Zahlungsaufforderung – denn sie tritt nur in Kraft, wenn er innerhalb von zwei Jahren bei einem ähnlichen Vergehen erwischt wird. Als zusätzlichen “Denkzettel” brummte ihm das Gericht allerdings eine unmittelbare Strafe von 15.000 Franken (etwa 16.000 Euro) auf.
Weniger Abstand wegen “Abstandswarner und Sportbremsen”
Der Mann legte Berufung ein und wies auf Formfehler der Beamten hin, die bei der Vernehmung vergessen hätten, ihn über seine Rechte aufzuklären. Zudem gab er an, dass er nicht damit hätte rechnen müssen, dass sein Vordermann plötzlich bremsen würde und sein Auto wegen Abstandswarner und Sportbremsen auch dann noch rechtzeitig zum Stillstand gekommen wäre.
Hohe Bußgelder im Ausland: Was Autofahrer wissen müssen
Belgien
Auch in zweiter Instanz scheiterte der Mann mit seiner Interpretation des Vorfalls: Das Gericht senkte zwar seine unmittelbare Strafe auf 10.000 Franken, bestätigte aber die bedingte Geldstrafe. Für die kommenden zwei Jahre drohen dem Mann also die genannten 98.500 Franken, sollte er erneut durch zu geringen Abstand auffällig werden.
Dem 58-Jährigen bleiben nun zwei Möglichkeiten: Entweder er akzeptiert die Strafe und zahlt das Bußgeld (ersatzweise wären auch sechs Tage Inhaftierung möglich) oder er muss vor das Schweizer Bundesgericht. Von der erstrittenen Reduzierung seines “Denkzettels” profitiert er übrigens nicht: Die entstandenen Verfahrenskosten belaufen sich auf exakt 5000 Franken.