Batterieproduzenten mit Sitz in Deutschland und Osteuropa kämpfen aktuell mit einem Vorschlag zur neuen EU-Batterieverordnung.
Vor diesem Hintergrund möchte die Europäische Union eine neue Verordnung für Batterien auf den Weg bringen, mit der sichergestellt werden soll, dass Batterien möglichst ressourcenschonend produziert und nach Ende ihrer Lebensdauer zuverlässig recycelt werden können. Ein bestimmter Teil der geplanten Verordnung führt nun jedoch zu Verstimmungen bei deutschen Autobauern und Batterieherstellern am Produktionsstandort Deutschland.
Neue Berechnungsgrundlagen würden deutschen Batterieherstellern das Leben schwer machen
Wie die Wirtschaftswoche berichtet, soll bei der Produktion von Batterien in Zukunft der Strommix des produzierenden Landes als Größe zur Feststellung der CO₂-Emissionen zugrunde gelegt werden. Das hätte besonders für Deutschland und einige osteuropäische Länder negative Auswirkungen.
Deshalb will die EU bis August 2026 einen “maximal Carbon Footprint Threshold”, also eine Art CO₂-Grenzwert, für die Batterieproduktion einführen. Ab 2028 dürften in der EU dann keine E-Auto-Batterien mehr verkauft werden, die den Grenzwert überschreiten.
Allerdings hat die EU laut Wirtschaftswoche in diesem Sommer plötzlich ihre Berechnungsgrundlage für den CO₂-Fußabdruck der Batterieherstellung verändert: Bisherige Entwürfe hatten vorgesehen, den tatsächlich in einer Batteriefabrik verwendeten Strom als Berechnungsgrundlage heranzuziehen. Stattdessen soll nun aber der jeweilige Strommix des Landes herangezogen werden.
Neue Batterieverordnung: Hersteller und Verbände kritisieren das EU-Vorhaben
Noch steht der Gesetzesentwurf nicht fest, wie die Wirtschaftswoche weiter berichtet: Autohersteller hatten bis Ende Mai Zeit, ihre Kommentare zum betreffenden Artikel 7 der EU-Batterieverordnung abzugeben. Das haben sie getan, aktuell liegen 127 Einwände vor, auf die die EU-Kommission noch antworten muss. Allerdings will die EU die endgültige Regulierung noch im laufenden Jahr verabschieden.
Batteriehersteller wie Northvolt stünden schlecht da, wenn die Regulierung in ihrer aktuellen Form in Kraft treten sollte. Das Unternehmen hat Stromhandelsverträge mit Windstromproduzenten abgeschlossen, um den CO₂-Fußabdruck seiner Batterien möglichst weit unter den Marktdurchschnitt zu drücken. Nach der bisherigen Berechnungsgrundlage würde das auch funktionieren – nach der vorgesehenen Berechnungsgrundlage wären die Bemühungen allerdings hinfällig.
Hildegard Müller, Präsidentin des Herstellerverbands VDA, warnt davor, dass die geplante Regeländerung eine weitere Batteriezellenfertigung in Deutschland unmöglich machen könnte. Das geht aus einem Brief an EU und Ampelregierung hervor, der der Wirtschaftswoche vorliegt. Neben bereits vorhandenen Nachteilen wie den im Vergleich zu den meisten EU-Ländern hohen Energiekosten werfe die EU mit der geplanten Regeländerung demnach den deutschen Herstellern weitere Knüppel zwischen die Beine.
Michael Krausa vom Kompetenznetzwerk Lithium-Ionen-Batterien (KLib) meint: „Wir haben durch die sehr guten Bedingungen, die der Inflation Reduction Act der USA Herstellern klimafreundlicher Technologien bietet, ohnehin schon große Abwanderungsgelüste Richtung Nordamerika, wenn nun weitere Wettbewerbsnachteile dazu kommen, wird es schwierig, Investoren vom Standort Deutschland zu überzeugen“.