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Stau-Wochenende des Jahres steht bevor: Das dürfen Autofahrer, das nicht

stau-wochenende des jahres steht bevor: das dürfen autofahrer, das nicht

An den Sommer-Wochenenden ist die Stau-Gefahr besonders hoch.

Wer an den kommenden Wochenenden auf lange Autofahrten verzichten kann, ist gut beraten, das auch zu tun. Gerade am Wochenende 27./28. Juli drohen endlose Staus und die errechnete Reisezeit kann sich um mehrere Stunden verlängern. Für viele Reisende ist das Verschieben der Fahrt jedoch keine Option, zum Beispiel weil es einen festen Buchungstermin oder eine Einladung gibt. In diesem Fall ist es ratsam, genug Zeit einzuplanen und auch im Stau die innere Ruhe zu bewahren. Der ADAC weist in diesem Zusammenhang auf einige Regeln hin, deren Missachtung gefährlich und teuer werden kann.

So verhält man sich richtig im Stau

Nähert man sich auf der Autobahn einem Stau-Ende, sollte man die nachfolgenden Fahrer nicht nur per Warnblinker darauf aufmerksam machen, sondern auch an die Rettungsgasse denken. Sie wird immer zwischen dem linken und dem beziehungsweise den rechten Fahrstreifen gebildet. Wer ganz links fährt, orientiert sich also rechtzeitig vor dem erzwungenen Halt auch nach links, die rechte Nachbarspur nach rechts. Es muss genug Platz in der Mitte bleiben, sodass Rettungsfahrzeuge ungehindert passieren können. Für private Fahrzeuge ist das Befahren der Rettungsgasse tabu.

Wer die Rettungsgasse nicht einhält, muss mit einer Strafe zwischen 200 und 320 Euro und einem Fahrverbot rechnen.

Auf der deutschen Autobahn wird links überholt, bei stockendem Verkehr ist das allerdings nicht immer möglich. Als stockend gilt der Verkehrsfluss, wenn die linke Spur mit maximal 60 km/h rollt. In diesem Fall ist es gestattet, auf der rechten Spur vorbeizufahren – allerdings darf man dabei nicht mehr als 20 km/h schneller sein als die Fahrzeuge auf der linken Spur. Rollt es links zum Beispiel mit 30 km/h, sind rechts also maximal 50 zulässig. Würde der Verkehr links zum Stehen kommen, wären es rechts maximal 20 km/h. Anderenfalls drohen ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Das Aussteigen auf der Autobahn ist verboten, auch wenn die Blase drückt. Staus von langer Dauer ändern an dieser Regelung nichts, erhöhen aber die Toleranz der Polizei. Das „Beine-vertreten“ sollte aber auch dann nicht zur Wanderung ausarten.

Muss eine Unfallstelle gesichert werden, ist Aussteigen erlaubt, sollte aber sehr vorsichtig erfolgen.

Im Stau hilft nur Geduld

Auf die Möglichkeit, dem Stau durch eine Fahrt auf dem Seitenstreifen zu entkommen – eventuell sogar rückwärts, um die gerade passierte Ausfahrt wieder zu erreichen – sollte man tunlichst verzichten. Der Seitenstreifen ist für Pannenfahrzeuge vorgesehen, Wenden oder Rückwärtsfahren sind strikt verboten. Bei einer widerrechtlichen Nutzung des Seitenstreifens werden ein Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt fällig, beim Wenden sind es zwei Punkte, 200 Euro Strafe und ein Monat Fahrverbot. Sollte die Polizei abweichende Anweisungen geben, ist diesen zu folgen. Den Überredungskünsten von Mitfahrern in Eile sollte man jedoch widerstehen.

Der ADAC erinnert auch an das Reißverschlussprinzip. Ist ein Fahrstreifen blockiert, sollte man das Einordnen nicht behindern. Dann dauert es nämlich für alle noch länger, bis sie am Ziel sind.

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