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Geblitzt ohne Führerschein: Geldstrafe/Haftstrafe kann man vermeiden

Geblitzt ohne Führerschein – ein Schreckmoment, der nicht nur zu einer empfindlichen Geldstrafe, sondern auch zu einer Freiheitsstrafe führen kann. Doch nicht immer ist das Schlimmste zu befürchten, zumindest wenn du weißt, wie du handeln musst.

Im Folgenden erfährst du, wie du mit der richtigen Strategie unter Umständen eine Geldstrafe oder gar Haftstrafe meiden kannst.

Straftat: Fahren ohne Fahrerlaubnis

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist laut § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) eine Straftat. Im Extremfall kann das sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Aber keine Sorge: Als Ersttäter droht dir in der Regel keine Haft. Eine Freiheitsstrafe wird meist nur dann verhängt, wenn die Person uneinsichtig ist und wiederholt ohne Führerschein erwischt wird.

Falls du jedoch während eines Fahrverbots geblitzt wurdest, kann die Situation komplizierter werden. Neben einer Geldstrafe durch das Gericht könnte die Führerscheinstelle zusätzlich eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) anordnen.

Geblitzt und kein Führerschein: Was passiert jetzt?

In vielen Fällen fällt das Fahren ohne Führerschein erst auf, wenn die Person geblitzt wird. Die Bußgeldstelle fordert in der Regel Auskünfte über den Punktestand beim Fahrerlaubnisregister an. Wenn auffällt, dass der Fahrer zum Zeitpunkt der Tat keine Fahrerlaubnis hatte, wird das Bußgeldverfahren eingestellt und die Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft übergeben. Ab diesem Punkt hast du wenig Möglichkeiten, das Verfahren zu stoppen.

geblitzt ohne führerschein: geldstrafe/haftstrafe kann man vermeiden

Manchmal stellt sich erst nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids heraus, dass der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis besaß. In solchen Fällen wird der Bußgeldbescheid aufgehoben, die bereits gezahlte Geldbuße erstattet, und die Punkte gelöscht. Das Verfahren wird dann allerdings als Strafverfahren weitergeführt, was dazu führt, dass der Betroffene eine strafrechtliche Verurteilung für ein Fahren ohne Fahrerlaubnis erhält.

Nutze den Grundsatz der Einmaligkeit der Strafverfolgung

Ein wichtiger rechtlicher Grundsatz, der dir in solchen Fällen helfen kann, ist der Grundsatz der Einmaligkeit der Strafverfolgung (nebis in idem). Dieser besagt, dass man nicht zweimal wegen derselben Sache bestraft werden darf. Das bedeutet: Wenn du bereits durch ein Gericht eine Geldstrafe aufgrund des Verkehrsverstoßes erhalten hast, kannst du später nicht noch einmal für dasselbe Vergehen strafrechtlich belangt werden.

Tipp: Akzeptiere keinen Bußgeldbescheid, wenn du ohne Führerschein geblitzt wurdest! Lege stattdessen Einspruch ein, damit es zu einer gerichtlichen Verhandlung kommt. Sollte bis zur Gerichtsverhandlung nicht auffallen, dass du keinen Führerschein hattest, wird das Gericht nur eine Entscheidung über das Bußgeld treffen.

Und genau das ist dein Vorteil: Mit der gerichtlichen Entscheidung in der Hand kannst du später argumentieren, dass du bereits bestraft wurdest und somit keine weitere strafrechtliche Verfolgung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis möglich ist.

Die Rolle des Fahrzeughalters

Nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter kann belangt werden, wenn er das Fahren ohne Fahrerlaubnis zulässt. Das gilt insbesondere für Firmenfahrzeuge oder Fahrzeugpools. Hier sollte der Halter sicherstellen, dass ein System zur regelmäßigen Überprüfung der Fahrerlaubnis existiert.

Bei privat genutzten Fahrzeugen, primär, wenn sie von nahen Angehörigen gefahren werden, genügt es in der Regel, sich einmalig zu versichern, dass der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.

Zusammenfassung und Tipp

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat, die ernste Konsequenzen haben kann. Wenn du jedoch weißt, wie du richtig vorgehst, kannst du eine zusätzliche Strafe oder sogar eine Haftstrafe meiden.

Lege Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und strebe eine gerichtliche Entscheidung an. So schützt du dich vor einer doppelten Verfolgung und bist aus dem Schneider. In jedem Fall solltest du dich dabei anwaltlich beraten lassen.

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