- Schweizer Verkehrsminister schlägt Besteuerung nach Kilometern oder Kilowattstunden vor
- Beide Vorschläge kommen mit ganz eigenen Herausforderungen
- Kraftstoffsteuer auf Elektroautos: Das ist die Situation in Deutschland
In der Schweiz diskutiert man aktuell über die Ausgestaltung einer neuen Steuer für E-Autos.
Das stellt die Eidgenossenschaft vor Schwierigkeiten: In der Schweiz zahlen Verbrennerfahrer eine Mineralölsteuer in Höhe von rund 80 Rappen pro Liter (82 Cent/Liter), die an den Bund geht. Der steigende Anteil von E-Autos an den Neuzulassungen – aktuell liegt er in der Schweiz bereits bei 20 Prozent – reißt aber ein Loch in die Haushaltskasse: Laut dem Boulevardmagazin 20 Minuten sind die Steuererträge aus Benzin und Diesel in den vergangenen Jahren um rund 300 Millionen Franken zurückgegangen, umgerechnet rund 312 Millionen Euro. Nun soll eine neue Abgabe her, die die Lücke wieder füllen soll.
Schweizer Verkehrsminister schlägt Besteuerung nach Kilometern oder Kilowattstunden vor
Der Schweizer Verkehrsminister Albert Rösti und das Bundesamt für Straßen (Astra) wägen aktuell zwei mögliche Besteuerungsmodelle gegeneinander ab. So sollen in Zukunft entweder die gefahrenen Kilometer oder die geladenen Kilowattstunden Strom besteuert werden. Zunächst gilt es allerdings bei beiden Vorschlägen einige Unklarheiten zu beseitigen.
Das Problem: Der Bund darf nur in der Schweiz Steuern erheben, also wären Kilometer, die im Ausland zurückgelegt werden, von der Abgabe ausgenommen. Fraglich ist allerdings, wie sich das überprüfen lassen könnte. Denkbar wäre der verpflichtende Einbau eines GPS-Trackers oder eine Offenlegung der GPS-Daten, die moderne Fahrzeuge aufzeichnen. Allerdings würde das die Eidgenossen vor datenschutzrechtliche Probleme stellen.
Beide Vorschläge kommen mit ganz eigenen Herausforderungen
Der zweite Vorschlag, eine Besteuerung pro geladener Kilowattstunde Strom, klingt zunächst ebenfalls sinnvoll. Auch hier spricht der Bund jedoch von einer „anspruchsvollen“ Umsetzung, denn: Viele Menschen laden ihr E-Auto zu Hause via selbst produziertem Solarstrom oder an der normalen Haushaltssteckdose.
Das Bundesamt für Straßen will im ersten Halbjahr 2025 die Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung agnm. d. Red.: Prozessschritt im Schweizer Gesetzgebungsverfahren) geben, heißt es bei 20 Minuten. Danach stimmt das Parlament darüber ab, anschließend die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, da neue Steuern eine Verfassungsänderung erfordern. Laut Bundesrat soll das Gesetz zur Abgabe für E-Autos bis 2030 in Kraft treten.
Kraftstoffsteuer auf Elektroautos: Das ist die Situation in Deutschland
In Deutschland sieht es anders aus: Eine Mineralölsteuer gab es hierzulande nur bis 2006 – dann wurde sie von der Energiesteuer abgelöst, die erforderlich war, um die europäische Energiesteuerrichtlinie umzusetzen. Die Energiesteuer regelt die Besteuerung von Energiearten aus fossilen Quellen, wie Erdöl und -gas, aber auch von Pflanzenölen, Biodiesel und Bioethanol sowie synthetischen Kohlenwasserstoffen aus Biomasse. Außerdem gibt es in Deutschland eine Stromsteuer, die beim Stromversorger anfällt, wenn der Letztverbraucher Strom aus dem Netz entnimmt – diese Abgabe wird über den Strompreis an die Endkunden weitergegeben.
Hinsichtlich der Kfz-Steuer verfolgt die Bundesregierung zunächst eine vergleichbare Strategie wie die Schweiz bis zum vergangenen Jahreswechsel: Je höher der CO₂-Ausstoß von Fahrzeugen ist, umso höher fällt auch die Kfz-Steuer aus. Halter rein batterieelektrischer Fahrzeuge, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden bzw. werden, müssen ab Erstzulassung bis zu zehn Jahre lang überhaupt keine Kfz-Steuern entrichten.
Die Steuerbefreiung ist allerdings bis zum 31. Dezember 2030 befristet – wer also heute erstmals sein Elektroauto zulässt, kommt nicht in den Genuss der vollen zehn Jahre ohne Kfz-Steuer.
Ab dem elften Zulassungsjahr beziehungsweise spätestens ab dem 1. Januar 2031 fällt auch für E-Autos eine Kfz-Steuer an, erklärt der ADAC. Diese soll dann bei E-Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht anhand des Fahrzeuggewichts berechnet werden: Pro angefangene 200 Kilogramm soll die jährliche Kfz-Steuer dann bis zu einem Gesamtgewicht von 2.000 Kilogramm 5,625 Euro betragen. Bis 3.000 Kilogramm werden pro 200 Kilogramm dann jeweils 6,01 Euro fällig, bis 3.500 Kilogramm 6,39 Euro. Damit bleibt die Kfz-Steuer immer noch günstiger als bei vergleichbaren Verbrenner-Modellen, rechnet der Autoclub vor.