mid Groß-Gerau – In modernen Fahrzeugen wie dem Citroen e-C3 sind Notbrems- und Spurhalteassistent schon heute eingebaut. Nun werden Sie Pflicht in Europa. Citroen / Stellantis
1. Blackbox Ein sogenannter Unfalldatenschreiber (Event Data Recorder) zeichnet kontinuierlich Daten zu Geschwindigkeit, Bremsvorgängen oder Airbag-Auslösungen auf, überschreibt sie jedoch regelmäßig. Nur bei Unfällen werden die relevanten Daten kurz vor und nach dem Ereignis gesichert, um den Unfallhergang zu analysieren. Die Daten sind anonymisiert und lokal gespeichert und können nur mit Zustimmung des Fahrers oder der Fahrerin oder durch gerichtliche Anordnung ausgelesen werden.
2. Geschwindigkeitsassistent: Das intelligente Geschwindigkeitsassistenzsystem (Intelligent Speed Assistance) ermittelt mithilfe von Kartendaten und Verkehrszeichenerkennung die aktuell geltende Höchstgeschwindigkeit und warnt Autofahrende durch akustische oder optische Signale bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die Warnung kann auch über Vibration im Gaspedal erfolgen. Autofahrende haben stets die Kontrolle über das Assistenzsystem und können es jederzeit übersteuern. Auch kann es ausgeschaltet werden, aktiviert sich jedoch bei jedem Fahrzeugstart neu.
4. Aufmerksamkeitswarner: Mangelnde Konzentration, Ablenkung, Sekundenschlaf – all das kann hinter dem Steuer lebensgefährlich werden. Dem sollen Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner vorbeugen, indem sie das Fahrverhalten auf Anzeichen von Müdigkeit und nachlassende Aufmerksamkeit des Fahrers oder der Fahrerin prüfen. Bei Indikatoren für schläfriges Fahrverhalten, zum Beispiel untypisches Lenkverhalten und Spurhaltevermögen, fordern ein optisches und akustisches Signal zum Einlegen einer Pause auf.
5. Spurhalteassistent: Der Spurhalteassistent warnt bei ungewolltem Verlassen der Spur. Droht das Fahrzeug die Spur zu verlassen oder von der Fahrbahn abzukommen, greift der Assistent aktiv ein und lenkt das Fahrzeug zurück.
7. Das aktive Bremslicht warnt andere Verkehrsteilnehmende bei abrupten Bremsvorgängen: Wird bei einer Geschwindigkeit von über 50 km/h stark abgebremst, blinkt das Bremslicht schnell. Wenn das Fahrzeug dann zum Stillstand kommt, aktiviert sich die Warnblinkanlage automatisch, bis weitergefahren wird.
8. Alkoholempfindliche Wegfahrsperre: Zunächst muss nur die Schnittstelle verbaut sein, die das Nachrüsten einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre ermöglicht.
Der Artikel “Acht neue Assistenten werden Pflicht” wurde am 27.06.2024 in der Kategorie News von Lars Wallerang mit den Stichwörtern Assistenzsystem, Politik, Europäische Union (EU), Sicherheit, Verkehr, Autofahren, News, veröffentlicht.