Städte und Gemeinden sollen bei der Regelung des Straßenverkehrs neue Möglichkeiten bekommen. (Bildquelle: IMAGO / Michael Gstettenbauer)
Autofahrer müssen stark sein: Neue StVO verschiebt den Fokus
Der Weg für eine neue Straßenverkehrsordnung (StVO) wird Stück für Stück frei gemacht. Sie soll Städten und Gemeinden mehr Freiheit geben, um den Straßenverkehr nach den örtlichen Begebenheiten zu gestalten. Damit fällt die Jahrzehnte alte Vormachtstellung des Autos auf den Straßen.
Im Vermittlungsausschuss haben sich Bund und Länder jetzt auf eine überarbeitete Version des Straßenverkehrsgesetzes geeinigt: „Die Kommunen können endlich das tun, was vor Ort gefordert wird“, so Swantje Michaelsen, Verkehrsexpertin der Grünen. „Sie erhalten eine Rechtsgrundlage, umRadwege, Tempo 30 und Zebrastreifen leichter anzuordnen oder den Busverkehr zu beschleunigen“ (Quelle: taz).
Schrittgeschwindigkeit in der StVO: Wie schnell geht ein Mensch?
Mit der geplanten Änderung des StVG und einer nachfolgenden Anpassung der StVO sollenKlima- und Umweltschutz, Gesundheit und die städtebauliche Entwicklung als Gründe zugelassen werden, den Autoverkehr einzuschränken. Was genau vor Ort der beste Weg ist, sollen die Kommunen selbst entscheiden können.
Tempo 30 und mehr Fahrradwege: Es kommt nicht mehr nur aufs Auto an
Nicht alles, was in der StVO steht, hat auch Hand und Fuß:
Verkehrsgesetze ohne Sinn und Verstand? Kurioses aus dem Verkehrsrecht
Genau an diesem Punkt hängt die Neuregelung seit Monaten fest. Schon vor dem Jahreswechsel sollten ursprünglich die Änderungen beschlossen werden. Der Sicherheitsaspekt kam mehreren Bundesländern jedoch zu kurz.
Ob sich Autofahrerinnen und -fahrer nun an allen möglichen Orten auf Tempo 30 und weitere Einschränkungen einstellen müssen, ist jedoch noch nicht final entschieden. Die Einigung im Vermittlungsausschuss ist nur der erste Schritt. Sowohl Bundestag als auch Bundesrat müssen zunächst zustimmen. Dann muss das angepasste StVG noch durch neue Vorschriften in der StVO umgesetzt werden.