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1000 Euro Zuschuss für ein Lastenfahrrad

1000 Euro Zuschuss für ein Lastenfahrrad

1000 euro zuschuss für ein lastenfahrrad

Ein Lastenfahrrad im Einsatz. So ein Gefährt hat seinen Preis. dpa

Stadt will Anschaffungen fördern / Umstrittener Vorschlag

Eschborn – Elektrische Lastenfahrräder sind keine billige Angelegenheit. Wer nicht mehr als 5000 Euro ausgeben möchte, der muss seine Ansprüche womöglich zurückschrauben; viele Modelle kosten deutlich mehr. Die Stadt Eschborn ist allerdings überzeugt, dass diese Fahrzeuge einen Beitrag zur Verkehrswende leisten können, und deshalb möchte sie den Kauf der Räder bezuschussen. Allerdings ist das umstritten, wie sich im Verkehrsausschuss der Stadtverordnetenversammlung zeigte.

Die Richtlinien seien geschrieben für Leute, die die Förderung nicht brauchen, monierte beispielsweise der FDP-Stadtverordnete Tobias Henrich. Er zielte insbesondere auf die Bestimmung ab, dass es keine Zuschüsse geben kann, wenn das Rad durch einen Kredit finanziert wird. Wer aber bis zu 10 000 Euro oder sogar mehr in bar bezahlen könne, der habe einen städtischen Zuschuss gar nicht nötig, so Henrich. Roland Zenk (Linke) argumentierte ähnlich, sprach von einer sozialen Schieflage. Er hob hervor, dass relativ viel Platz gebraucht wird, um ein solches Lastenfahrrad abzustellen. Wer so viel Platz habe, bewohne zumeist ein ganzes Haus, womöglich sogar noch im Eigentum, und brauche diese Förderung nicht.

Verwaltung und Magistrat widersprachen allerdings. Auch Bewohner von Mehrfamilienhäusern könnten einen Abstellplatz finden, so Eschborns Erste Stadträtin Bärbel Grade (Grüne). Und die Verwaltung wies darauf hin, dass nur für eigene Fahrräder ein Zuschuss gezahlt werden könne – bei einer Finanzierung aber gehe das Rad noch nicht in das Eigentum des Käufers über. Im Übrigen habe man sich bei der Ausgestaltung der Satzung an den Regelungen anderer Kommunen orientiert, aber auch deren Erfahrungen berücksichtigt.

Nicht ausschließen kann man offensichtlich, dass jemand ein elektrisches Lastenfahrrad kauft, den Zuschuss der Stadt in Anspruch nimmt und das Gerät wieder veräußert. Mehr als stichprobenartige Kontrollen seien nicht drin, räumt die Verwaltung ein. Allerdings: Der Zuschuss ist auf 1000 Euro begrenzt, und wer ein Fahrzeug aus zweiter Hand kauft, der möchte gegenüber dem Neupreis etwas sparen. Ein unrechtmäßiger Gewinn beschränkt sich also auf wenige hundert Euro, und das bei einigem Aufwand für Kauf, Bezuschussung und Weiterverkauf.

Mindestens 25 Prozent des Kaufpreises, höchstens jedoch 1000 Euro kann die Stadt überweisen. Zur Verfügung stehen insgesamt 100 000 Euro, was rechnerisch für mindestens 100 Räder reicht.

Wer zu spät kommt, geht leer aus – es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Die Satzung soll am 1. Juli in Kraft treten, wenn die Stadtverordnetenversammlung zustimmt. Davon ist auszugehen, denn im Verkehrsausschuss gab es eine Mehrheit mit den Stimmen von CDU, Grünen und Freien Wählern. Die SPD enthielt sich, Linke und FDP lehnten ab.

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