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Kosten, Mindestalter, Pflichten: Das gilt für die Car-Sharing Nutzung

Kosten, Mindestalter, Pflichten: Das gilt für die Car-Sharing Nutzung

Sie möchten mobil sein, wollen aber auf ein eigenes Auto verzichten? Mit Car-Sharing ist das kein Problem. Was Sie wissen sollten, wenn Sie ein Auto leihen.

Frankfurt – Car-Sharing ist besonders in Großstädten beliebt. Sich schnell und bequem ein Auto per App reservieren und damit dann von A nach B fahren. Das klingt praktisch und umweltfreundlicher als ein eigenes Auto. Auf dem Markt gibt es verschiedenste Anbieter, die unterschiedlichste Konditionen anbieten. Ein paar Dinge sollten Sie allerdings grundsätzlich beachten.

Car-Sharing in Deutschland: Rund 4,5 Millionen Menschen sind angemeldet

Nach Bedarf ein Auto nutzen, das gefällt einigen Menschen in Deutschland. Rund 4,5 Millionen Menschen waren zum Jahresbeginn bei einem Car-Sharing-Anbieter angemeldet, informiert der Bundesverband CarSharing e.V. auf der eigenen Webseite. Das seien rund 32 Prozent mehr als noch im Vorjahr. Der Geschäftsführer des Verbands, Gunnar Nehrke, sagt, dass dies ein gutes Zeichen für „die Verkehrswende und den Klimaschutz“ sei.

Gleichzeitig sind auch die Regionen und Städte, die Car-Sharing anbieten, erweitert worden. Doch was müssen Sie generell bei der Nutzung von Car-Sharing beachten?

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Kosten, Mindestalter, Pflichten: Das gilt für die Car-Sharing Nutzung

Foto © Andrey Popov/imago

Was Sie generell bei-Car Sharing beachten sollten

Die meisten Car-Sharing-Angebote können Sie nutzen, wenn Sie 18 Jahre alt sind und Ihren Personalausweis und Führerschein bei dem Car-Sharing-Dienst hinterlegt haben. Die Verbraucherzentrale informiert allerdings, dass einige Anbieter ein höheres Alter für die Nutzung der Fahrzeuge vorschreiben. Dies ist ein Punkt, den Sie individuell für das Angebot, das Sie nutzen wollen, erfragen sollten.

Die Pflichten beim Car-Sharing: Rundgang ums Auto vor Beginn der Fahrt

Bevor Sie das Auto mit der App entsperren und losfahren, sollten Sie einmal um das Auto herumgehen, damit Sie mögliche Mängel feststellen können. Manchmal bietet es sich auch an, das Auto vor und nach dem Leihen zu fotografieren. Der ADAC empfiehlt dies noch vor dem Motorstart zu tun, da dies bei einigen Anbietern zum Meldekriterium von Schäden gehört.

Wer fährt das Car-Sharing Auto?

Lesen Sie ebenfalls sorgfältig die Nutzungsbedingungen durch. Bei einigen Anbietern ist es so, dass nur der Vertragspartner berechtigt ist, das Auto zu fahren. Sollten Sie dagegen verstoßen, können im Schadensfall hohe Kosten auf Sie zukommen, informiert die Verbraucherzentrale. Doch was passiert, wenn Sie mit dem Auto einen Unfall haben?

Das Auto müssen Sie sauber und verschlossen abstellen. Achten Sie darauf, mit wie viel Benzin im Tank Sie das Auto abstellen müssen. Haben Sie ein E-Auto ausgeliehen, kann es sein, dass Sie das Auto an einer Ladestation abstellen müssen.

Car-Sharing: Was kostet das eigentlich?

Die Kosten von Car-Sharing-Angeboten sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Nutzen Sie einen kommerziellen Anbieter, setzen sich die Kosten meist wie folgt zusammen:

  • Jahresgebühr: Die Kosten fallen meist bei der Registrierung an.
  • Grundgebühr: Darunter fallen oft die Reservierungskosten und weitere nutzungsabhängige Kosten, wie Stundentakt und Gebühr für Zusatzkilometer.
  • Kaution
  • Extra-Kosten, wenn Sie die Selbstbeteiligung im Schadensfall reduzieren wollen. Kommerzielle Anbieter verfügen im Allgemeinen über die Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung.

Allgemein empfiehlt der ADAC, das Kleingedruckte in den Nutzungsbedingungen bei Ihrem Car-Sharing-Anbieter zu lesen. Dies erspare Ihnen im Zweifelsfall hohe Kosten.

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