Ein Schloss allein reicht manchmal nicht. Daher können Verbraucher ihre E-Bikes gegen Diebstahl versichern.
Laut dem Bund der Versicherten (BdV) können die meisten E-Bikes über eine entsprechende Hausratversicherung versichert werden. „Allerdings nur, wenn die E-Bikes oder Pedelecs maximal 25 Stundenkilometer schnell sind und die Motorleistung 250 Watt nicht überschreitet“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Fahren sie schneller, muss wie bei einem Mofa ein Versicherungskennzeichen her.
Der Punkt mit der Nachtklausel
Wichtig ist, genau darauf zu achten, ob die Hausratversicherung auch E-Bikes mit einschließt. Falls ja, ist das Zweirad allerdings nur bei Diebstahl aus den eigenen vier Wänden oder dem Keller versichert. „Da das eher selten vorkommt, ist ein extra Fahrraddiebstahlschutz empfehlenswert“, so Boss.
Übrigens: Einige Fahrradversicherungen sind da am teuersten, wo das Diebstahlrisiko besonders hoch ist, wie die Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 4/2023) schreibt. Wer in Diebstahl-Brennpunkten lebt, sollte sich demnach nach einem bundesweit einheitlichen Tarif umschauen – der ist in der Regel günstiger.
Was bei der Haftpflicht gilt
Kommen bei einem Unfall andere zu Schaden, ist erneut die maximale Geschwindigkeit für den Versicherungsschutz entscheidend. Bei Pedelecs, die nur bis 25 km/h mit ihrem Elektromotor beim Treten unterstützen, greifen laut BdV die meisten Privathaftpflichtversicherungen.
Wer sich ein E-Bike und S-Pedelec mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h anschafft, benötigt laut BdV einen Kfz-Haftpflichtschutz. Mit einer Teilkasko-Police kann man es unter anderem auch gegen Diebstahl absichern. (dpa)