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Bidirektionales Laden - Schon für 2025 verspricht Habeck, dass unsere Autos zu Superspeichern werden

bidirektionales laden - schon für 2025 verspricht habeck, dass unsere autos zu superspeichern werden

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) Mitte September beim Besuch der Elektro-Montage des VW-Werks Emden Sina Schuldt/dpa

Geld sparen und dem Klima helfen? Schon nächstes Jahr soll das sogenannte bidirektionale Laden für Besitzer von E-Autos zur Wirklichkeit werden, kündigte Wirtschaftsminister Habeck jetzt an. Die großen Namen der Autobranche arbeiten bereits länger an der Technologie – im Ausland ist sie teilweise schon Realität.

Wer ein Elektroauto fährt, soll sein Fahrzeug künftig auch als Stromspeicher nutzen können: Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will ab dem kommenden Jahr das sogenannte bidirektionale Laden ermöglichen, bei dem der Strom aus dem Auto zurück ins Netz fließt, wie der Minister am Mittwoch am Rande eines Treffens mit Vertretern der Auto- und Energiewirtschaft in Berlin erklärte. Elektroauto-Besitzer könnten damit Geld sparen.

Das Bundeswirtschaftsministerium unterscheidet zwischen drei Arten des bidirektionalen Ladens. Bei der einfachsten Variante können Geräte wie ein E-Bike oder ein Elektrogrill zum Laden über eine herkömmliche Steckdose ans Auto angeschlossen werden, die Autobatterie funktioniert als Akku. Nach Angaben aus Habecks Ministerium ist das bei einigen Elektroautos bereits möglich.

Außerdem könnten Elektroautos überschüssigen Strom etwa aus einer Solar-Anlage auf dem Dach speichern und wieder an das Haus abgeben, wenn der Strom benötigt wird. Verbraucherinnen und Verbraucher könnten dadurch nach Einschätzung aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums Geld sparen, weil sie keinen Netzstrom hinzukaufen müssen. Dafür brauchen sie allerdings ein bislang nicht standardmäßig verfügbares Gerät, das den Gleichstrom aus dem Auto wieder in Wechselstrom für die Wechselstrom für die Steckdose umwandelt.

„Eine Win-Win-Situation“

Noch komplizierter ist eine Nutzung des Elektroautos als Speicher, der anschließend wieder Strom ins Netz einspeist. Die Idee: Verbraucherinnen und Verbraucher könnten günstigen Strom einkaufen und ihn wieder ins Netz abgeben, wenn die Preise steigen, abgewickelt über einen Drittanbieter. Voraussetzung dafür ist ein variabler Tarif, der sich anstelle eines Festpreises an den schwankenden Preisen des Strommarkts orientiert.

Die technischen Bedingungen für das bidirektionale Laden sollen die Autohersteller und Energieunternehmen nach Angaben von Wirtschaftsminister Habeck ab dem kommenden Jahr erfüllen. „E-Autos können als mobile Stromspeicher enorm zur Stabilisierung des Stromsystems beitragen“, betonte er am Mittwoch. „Das ist eine echte Win-Win Situation“, fügte er mit Blick auf mögliche Sparmöglichkeiten für Elektroauto-Besitzer hinzu.

Frankreich ist schon voraus

Frankreich ist da schon einen Schritt voraus: Der Autohersteller Renault hat zusammen mit dem deutschen Startup The Mobility House in Frankreich die Integration von E-Auto-Batterien in das Stromnetz geschaffen. Das gab Renault in dieser Woche bekannt. Die Tests seien vielversprechend verlaufen – jetzt soll der sogenannte „Vehicle to Grid“-Ansatz auch für den Massenmarkt angeboten werden.

„Mit dem Launch in Frankreich haben wir ein bedeutendes Etappenziel erreicht, das beweist, dass wir technisch in der Lage sind, V2G erfolgreich umzusetzen“, sagt Thomas Raffeiner, Gründer und CEP von The Mobility House. „Nun gilt es, auch in Deutschland zu zeigen, dass kostenlos und emissionsfrei Elektroauto gefahren werden kann.“

Grundsätzlich ist bidirektionales Laden in Deutschland bereits erlaubt, allerdings sind einige technische und auch rechtliche Fragen noch ungeklärt. Bislang fallen für mobile Speicher etwa doppelte Netzentgelte an, sowohl beim Strombezug als auch beim EInspeisevorgang. Steuerrechtlich betrachtet gelten E-Auto-Besitzer bislang außerdem als Stromversorger, wenn sie ihren Wagen als Speicher für das Haus verwenden – ein bürokratischer Alptraum. Die Ampel-Regierung will diesen Umstand mit dem sogenannten Gesetz zur „Modernisierung und Bürokratie-Abbau im Strom- und Energiesteuerrecht“ beheben, das ist aber noch nicht final verabschiedet.

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