Rasern droht jetzt der Auto-Verlust. Beschlagnahmt und versteigert wurde seit Inkrafttreten der StVO-Novelle am 1. März aber noch kein Wagen.
136 km/h in einer 50er-Zone, noch dazu innerorts – die Lage ist glasklar. Und trotzdem stößt dem dabei erwischten BMW-Fahrer, einem erst 20 Jahre alten Probeführerscheinbesitzer, ein Umstand besonders sauer auf: “Wäre ich 1 km/h langsamer gefahren, dürfte ich mein Auto behalten”, sagt der junge Wiener zur “Kronen Zeitung”.
Immerhin beträgt die Messtoleranz im Ortsgebiet fünf km/h, auf dem Papier war er also 81 km/h zu schnell. Und ab 80 gibt es seit Neuestem die Möglichkeit, Rasern das Auto dauerhaft abzunehmen.
Noch ein weiteres Detail sorgt dafür, dass es jetzt deutlich bitterer kommt, als gedacht. Bezahlt wurde der 30.000 Euro teure BMW per Schuldvereinbarung von seinem Vater. Im Kaufvertrag steht aber der 20-Jährige selbst. Nur deshalb kann das Fahrzeug nicht nur beschlagnahmt, sondern auch versteigert werden.
“Ich habe auch von alleine vor der Polizei angehalten und mir wurde vor Ort gesagt, es wird milder bestraft und mein Auto kommt nicht weg”, regt sich der Raser gegenüber der “Krone” auf. Helfen dürfte ihm das nichts mehr.
So wie ihm geht es im Jahr hunderten anderen Lenkern. Das Verkehrsministerium rechnet heuer mit bis zu 445 Fällen, in denen Raserfahrzeuge beschlagnahmt werden. Ob es auch zu einer Versteigerung kommt, hängt von der Schwere der Verstöße ab und ob es sich um einen Wiederholungstäter handelt. Abschließend versteigert wurde bisher erst ein einziges Fahrzeug.