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Änderung bei Gebrauchtwagen 2022: Mehr Rechte für Käufer - was das für dich bedeutet

änderung bei gebrauchtwagen 2022: mehr rechte für käufer - was das für dich bedeutet

Was ändert sich beim Gebrauchtwagenkauf 2022?

  • Die Gesetzesänderung ab dem 01.01.2022 bringt mehr Sicherheit
  • Händler müssen sämtliche Mängel im Kaufvertrag auflisten
  • Gebrauchtwagenkäufer sind ein ganzes Jahr bei Mängeln geschützt
  • Nachteile: Gebrauchte Autos werden teurer und ältere Modelle seltener

Aufgrund der Corona-Pandemie steigen überall die Preise. Auch der Automarkt ist davon betroffen. Zudem sind gute Gebrauchte rar. Wer doch einen Gebrauchtwagen findet, ist jetzt allerdings besser abgesichert. Im Januar 2022 gab es eine Gesetzesänderung, die mehr Sicherheit verspricht. Alles, was du dazu wissen musst.

Was sich genau beim Kauf von gebrauchten Fahrzeugen ändert

Die Vorteile für Käufer*innen nach der Gesetzesänderung liegen auf der Hand: Händler müssen jetzt selbst bis zu einem Jahr nach dem Verkauf (bisher 6 Monate) noch nachweisen, dass ihnen bis dahin aufgetretene Mängel beim Vertragsabschluss nicht bekannt gewesen sind.

Falls ihnen dies nicht möglich ist, müssen sie das Fahrzeug auf ihre Kosten reparieren oder sogar zurücknehmen und können sich nicht auf einen Gewährleistungsausschluss berufen. Auf diese Weise bleiben für den neuen Kfz-Halter zumeist böse und unerwartete Überraschungen aus. Diese Verlängerung der Beweislastumkehr – also nicht mehr Käufer*in muss dem Verkäufer böswilliges Verschweigen von Mängeln nachweisen – gilt jedoch nicht für Verschleißteile.

Eine weitere Verbesserung der Verbraucherrechte liegt in der Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Bisher konnten Händler*innen durch eine Klausel in ihren AGBs die Zeitspanne der Gewährleistung von zwei auf ein Jahr verkürzen, was bei Verkäufen an private Käufer*innen meist der Standard ist. Dies ist jetzt zumindest so nicht mehr möglich. Falls ein Verkäufer seinen Kunden nur zwölf Monate Haftung gewähren möchte, dann muss er das ausdrücklich und mit einem gesonderten Hinweis im Kaufvertrag festlegen.

Wo Licht ist, ist auch Schatten: Gebrauchtwagen werden insgesamt teurer und ältere Modelle seltener

Doch die verbesserte Gesetzeslage hat vermutlich auch Nachteile für die Käufer*innen, denn die Händler haben jetzt ein höheres Risiko. Außerdem müssen die Verkäufer*innen die Gebrauchten vorab gründlicher auf etwaige Mängel durchchecken.

Das kostet Zeit und Geld. Diese Kosten werden sie dann letztlich ihrer Kundschaft berechnen müssen, zumal das Gebrauchtwagengeschäft während der Corona-Krise ohnehin nicht sonderlich gut gelaufen ist. Die Gebrauchtwagenpreise werden deshalb vermutlich um zehn bis zwanzig Prozent ansteigen. Bei einem Wagen für 5.000 € kann das dann immerhin bis zu 1.000 Euro Mehrkosten ausmachen. Ein weiteres Problem ist darin zu sehen, dass es gerade bei sehr alten Fahrzeugen auch für Kfz-Profis schwierig ist, versteckte Mängel überhaupt festzustellen.

Auch dürfte es im Falle von Reklamationen besonders bei solch älteren Modellen nicht ganz einfach sein, den Nachweis zu führen, die aufgetretenen Schäden beim Kaufabschluss nicht gekannt zu haben. Deshalb müssen potenzielle Käufer zukünftig davon ausgehen, dass betagtere Fahrzeuge immer seltener von Händlern angeboten werden. Oldtimer oder zumindest relativ alte Fahrzeuge können dann vermutlich überwiegend nur noch von privaten Anbietern gekauft werden. Die neue gesetzliche Regelung betrifft übrigens nur Gebrauchtwagenverkäufe von Gewerbetreibenden an Privatpersonen.

2022 ändert sich vieles für Verbraucherinnen und Verbraucher – alle Änderungen findest du hier.

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