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Erste Auktion dieser Art in Österreich: Raser-Auto kam unter den Hammer

erste auktion dieser art in österreich: raser-auto kam unter den hammer

Je schneller du fährst, desto schneller ist dein Auto weg. Das ist die Devise seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung. Erstmals ist ein beschlagnahmtes Raser-Auto jetzt versteigert worden.

In Österreich ist erstmals ein beschlagnahmtes Raser-Auto versteigert worden. Das ist seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung möglich. Das Fahrzeug war in Vorarlberg einem Schnellfahrer abgenommen worden und kam nun über eine Onlineauktion des Dorotheum unter den Hammer. Das berichtete am Donnerstag „Der Standard“ (online).

Für 6.800 Euro versteigert

Der Startpreis des als „gründlich überholungs- bzw. reparaturbedürftig“ und „ohne Gewähr für Verkehrs- und Betriebssicherheit“ bezeichneten Wagens mit 110 PS betrug 2.000 Euro, am 2. Oktober erging der Zuschlag um 6.800 Euro. 70 Prozent des Erlöses gehen laut Gesetz an den Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds, 30 Prozent an die Gebietskörperschaft, die den Aufwand der Strafbehörde zu tragen hat, im konkreten Fall das Land Vorarlberg. Der Lenker war laut dem Bericht außerhalb des Ortsgebiets statt mit 80 km/h mit 153 km/h unterwegs gewesen. Das Auto war in der Folge zunächst vorläufig, dann behördlich beschlagnahmt worden. Im Anschluss folgte ein Verfallsverfahren und die Auktion.

erste auktion dieser art in österreich: raser-auto kam unter den hammer

©Screenshot Dorotheum Für 6.800 Euro wurde das Raser-Auto versteigert.

70 km/h zu schnell und Auto ist weg

Seit 1. März 2024 kann Rasern auf Grundlage der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen das Fahrzeug an Ort und Stelle abgenommen und in weiterer Folge auch versteigert werden. Das Gesetz sieht eine vorläufige Beschlagnahme von Fahrzeugen bei einer Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h bzw. außerhalb des Ortsgebietes um mehr als 70 km/h vor.

Bisher 133 Autos beschlagnahmt

Laut „Standard“-Recherchen wurden bisher in Österreich 133 Fahrzeuge vorläufig beschlagnahmt. Binnen 14 Tagen wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine dauerhafte Beschlagnahme erfüllt sind, etwa ob dem Lenker das Fahrzeug gehört oder ob es sich um ein Miet- oder Leasingauto handelt und ob die Geschwindigkeitsmessung korrekt erfolgte. In den meisten Fällen mussten die Autos zurückgegeben werden, die Behörde kann dann nur ein Lenkverbot für das betroffene Auto erwirken. Insgesamt wurden bisher 13 Fahrzeuge in Österreich dauerhaft abgenommen. Weitere Fahrzeugversteigerungen dürften folgen. (APA, 10.10.2024)

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