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Werden Motorräder wegen neuer Normen ab 2025 leiser?

Lautes Brummen kündigt viele Motorräder schon aus der Ferne an. Eine neue EU-Norm soll jedoch schon ab 2025 für mehr Ruhe sorgen.

werden motorräder wegen neuer normen ab 2025 leiser?Hat es sich für Motorräder bald ausgebrummt? Foto: iStock.com/KucherAV

Für die einen ist es Musik in den Ohren, für die anderen Lärmbelästigung. Die Meinung um das laute Brummen einiger Motorradmodelle geht weit auseinander. Die EU-Kommission setzt der Lärmemission von Motorrädern dabei schon seit Jahren durch seine UNECE-Regulatorien Grenzen. Nun verschärft die EU ihre Norm zur Emission von Motorgeräuschen noch einmal.

EU-Kommission mit neuen Prüfvorschriften

Ab dem 1. Januar 2025 gilt für alle neu zugelassenen Motorräder die neue UNECE-Regelung R41.05. Sie soll die Lärmbelästigung durch Motorräder weiter reduzieren. Dazu legt die europäische Wirtschaftskommission mit R41.05 zwar keine neuen und niedrigeren Grenzwerte für Lärmemissionen von Motorrädern fest, definiert aber neue Prüfvorschriften, wie unter anderem das Portal “Heise” berichtet. Demnach müssen alle neu zugelassenen Motorräder die Grenzwerte für Lärmemissionen künftig in mehr als den bisher festgelegten Fahrszenarien einhalten.

Mehr Ruhe auf der Landstraße

Dem Bericht zufolge hätten sich vorangegangene Normen vor allem auf die Lärmminderung beim innerstädtischen Fahren und beim Beschleunigung am Ortsausgang konzentriert. Die neue UNECE-Regelung R41.05 decke nun hingegen weitere Szenarien ab – allen voran einen Großteil der Fahrszenarien auf Landstraßen. Heißt: Neu zugelassene Motorräder müssen künftig auch beim Fahren auf Landstraßen nachweislich festgelegte Lärm-Grenzwerte überwiegend einhalten. Deshalb sei zu erwarten, dass die Geräuschbelastung durch Zweiräder auf Landstraßen künftig abnehme. Für Hersteller bedeutet das einen größeren Aufwand beim Prüf- und Genehmigungsprozess neuer Motorräder, der sogenannten Homolgation. Die Zahl der Messpunkte bei der Überprüfung von Lärmwerten erhöhe sich durch R41.05 um das Drei- bis Vierfache.

Diese Grenzwerte gelten

Der Grenzwert für die Lärmbelastung bei beständiger oder beschleunigter Vorbeifahrt von Motorräder ist in drei Klassen unterteilt, die sich nach Leistung und Masse der Krafträder richten. Klasse 1 umfasst Motorräder mit sehr hoher Masse und beziehungsweise oder sehr geringer Leistung. Für sie gilt ein Grenzwert von 73 Dezibel. Motorräder mit hoher Masse und beziehungsweise oder geringer Leistung fallen unter Klasse 2 und dürfen bis zu 74 Dezibel laut sein. Unter Klasse 3 fallen laut ADAC schätzungsweise 80 Prozent der Krafträder. Sie bezieht sich auf Motorräder mit normaler oder geringer Masse und beziehungsweise oder mittlerer oder hoher Leistung. Hier gilt ein Grenzwert von 77 Dezibel.

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