Lautes Brummen kündigt viele Motorräder schon aus der Ferne an. Eine neue EU-Norm soll jedoch schon ab 2025 für mehr Ruhe sorgen.
Hat es sich für Motorräder bald ausgebrummt? Foto: iStock.com/KucherAV
EU-Kommission mit neuen Prüfvorschriften
Ab dem 1. Januar 2025 gilt für alle neu zugelassenen Motorräder die neue UNECE-Regelung R41.05. Sie soll die Lärmbelästigung durch Motorräder weiter reduzieren. Dazu legt die europäische Wirtschaftskommission mit R41.05 zwar keine neuen und niedrigeren Grenzwerte für Lärmemissionen von Motorrädern fest, definiert aber neue Prüfvorschriften, wie unter anderem das Portal “Heise” berichtet. Demnach müssen alle neu zugelassenen Motorräder die Grenzwerte für Lärmemissionen künftig in mehr als den bisher festgelegten Fahrszenarien einhalten.
Mehr Ruhe auf der Landstraße
Diese Grenzwerte gelten
Der Grenzwert für die Lärmbelastung bei beständiger oder beschleunigter Vorbeifahrt von Motorräder ist in drei Klassen unterteilt, die sich nach Leistung und Masse der Krafträder richten. Klasse 1 umfasst Motorräder mit sehr hoher Masse und beziehungsweise oder sehr geringer Leistung. Für sie gilt ein Grenzwert von 73 Dezibel. Motorräder mit hoher Masse und beziehungsweise oder geringer Leistung fallen unter Klasse 2 und dürfen bis zu 74 Dezibel laut sein. Unter Klasse 3 fallen laut ADAC schätzungsweise 80 Prozent der Krafträder. Sie bezieht sich auf Motorräder mit normaler oder geringer Masse und beziehungsweise oder mittlerer oder hoher Leistung. Hier gilt ein Grenzwert von 77 Dezibel.