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VW Passat, Startpreis 400 Euro: Weiteres Raserauto wird versteigert

vw passat, startpreis 400 euro: weiteres raserauto wird versteigert

Der junge Lenker des VW Passat wurde abzüglich der Messtoleranz mit 192 km/h in einer 100er-Zone geblitzt (Symbolbild).

Die Premiere gab es erst vor knapp zwei Wochen: Am 2. Oktober wurde das österreichweit erste beschlagnahmte Raserauto versteigert. Es handelte sich um einen Peugeot 208 mit 110 PS und Erstzulassung im Jahr 2018. Die Beschlagnahmung und – in letzter Konsequenz – Versteigerung eines Raserautos ist seit einer Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) möglich, die am 1. März in Kraft trat.

Die Versteigerung eines weiteren einkassierten Fahrzeugs folgt in rund einem Monat. Das bestätigte eine Sprecherin des Auktionshauses Dorotheum auf STANDARD-Anfrage. Die Onlineauktion, die über den Dorotheum-Standort Traun läuft, findet laut Homepage zwischen 14. und 20. November statt. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen VW Passat älteren Semesters mit Erstzulassung im Juni 2002. Das Auto sei am Montag beim Dorotheum eingetroffen und werde noch von Experten begutachtet. Der Startpreis für das Auto mit 116 PS liege “bei 400 Euro”.

Abgenommen wurde das – nicht gerade typische – Raserauto einem Probeführerscheinbesitzer aus dem Salzburger Flachgau. Der 17-Jährige war am 11. August auf der Westautobahn (A1) bei Ansfelden in Oberösterreich mit 198 km/h in einer 100er-Zone geblitzt worden. Abzüglich der Messtoleranz waren es 192 km/h. Der junge Lenker überschritt damit die Höchstgeschwindigkeit um 92 km/h, er musste seinen Führerschein abgeben. Nach den gesetzlichen Vorgaben kann das Überschreiten des Tempolimits außerorts um mehr als 90 km/h bereits beim ersten Vergehen zu einer Beschlagnahme führen. Diese wurde von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Linz-Land auch verfügt. Im weiteren behördlichen Verfahren wurde auch der Verfall des Fahrzeugs ausgesprochen – weshalb es nun zu einer Versteigerung kommt.

Bei einem Startpreis von nur 400 Euro für den VW Passat ist jedenfalls mit keinem großen Erlös zu rechnen – zumal zum Versteigerungspreis auch noch Auktionsgebühren für Käufer und Verkäufer kommen. Vorgesehen ist, dass 70 Prozent des Erlöses eines versteigerten Raserautos an den Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds gehen, dieser ist beim Verkehrsministerium angesiedelt. 30 Prozent erhält jene Gebietskörperschaft, die “den Aufwand jener Behörde zu tragen hat, die das Strafverfahren in erster Instanz durchführt”, wie es im Gesetz heißt. Im Fall des VW “profitiert” das Land Oberösterreich.

Erstes Raserauto um 6800 Euro versteigert

Das erste Raserauto wurde nach einem Geschwindigkeitsvergehen in Vorarlberg versteigert. Der betroffene Lenker war in einem 80er-Bereich außerhalb des Ortsgebiets mit 153 km/h unterwegs gewesen. Nach der vorläufigen und behördlichen Beschlagnahmung des Autos wurden das Verwaltungsstrafverfahren und das Verfallsverfahren rechtskräftig abgeschlossen.

Der Zustand des Peugeot 208 mit 110 PS und knapp 41.000 gefahrenen Kilometern wurde vom Dorotheum mit “stark gebraucht”, “beschädigt” sowie “gründlich überholungs- bzw. reparaturbedürftig” angegeben, außerdem waren keine Zulassungsscheine vorhanden. Bei einem Startpreis von 2000 Euro erfolgte der Zuschlag dennoch bei 6800 Euro exklusive Gebühren.

13 Fahrzeuge behördlich beschlagnahmt

Insgesamt konnten seit 1. März nach STANDARD-Recherchen 133 Fahrzeuge in Österreich wegen extremer Geschwindigkeitsübertretungen vorläufig von der Exekutive beschlagnahmt werden. Diese Maßnahme ist mit 14 Tagen befristet: In dieser Zeit wird geprüft, ob alle Voraussetzungen für eine behördliche und damit dauerhafte Abnahme vorliegen. Falls dem Lenker oder der Lenkerin das Fahrzeug nicht gehört, muss dieses wieder ausgehändigt werden. Auch Leasing- oder Mietautos können nicht dauerhaft abgenommen werden. Bei einem Großteil der vorläufig beschlagnahmten Autos wurden diese Ausnahmen schlagend. Denn behördlich abgenommen wurden bisher erst 13 Fahrzeuge. Weitere Versteigerungen werden wohl folgen.

In einigen Fällen gehen Betroffene auch gegen die behördlichen Entscheidungen vor. Ein junger Raser aus Niederösterreich bretterte nur wenige Tage nach Inkrafttreten der StVO-Novelle im März mit einem BMW 330d mit mehr als 220 km/h über die Donauuferautobahn (A22) bei Langenzersdorf im Bezirk Korneuburg. Eine Zivilstreife der Polizei hatte bei einer Nachfahrt zunächst sogar 247 km/h gemessen, laut einem im Behördenverfahren erstellten Gutachten waren es dann 222 km/h. Das Fahrzeug wurde mittlerweile per Bescheid für verfallen erklärt. Die Entscheidung ist allerdings nicht rechtskräftig, weil diese nun vor dem Landesverwaltungsgericht bekämpft wird. Ein Gerichtstermin hat laut Rechtsanwalt Christian Reiter aus St. Pölten noch nicht stattgefunden. (David Krutzler, 15.10.2024)

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