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Verwaltungsgerichtshof urteilt zu Münchner Dieselfahrverbot

verwaltungsgerichtshof urteilt zu münchner dieselfahrverbot

Ein Schild mit der Aufschrift «Umwelt Zone» steht an einer Zufahrt zum Mittleren Ring.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof will am Donnerstag (10.00 Uhr) ein Urteil zur Verschärfung des Dieselfahrverbots in München verkünden. Der Senat hatte sich beim ersten Termin vor einer Woche nach vielen kritischen Fragen an die Landeshauptstadt zwar eigentlich bereits entscheidungsbereit gezeigt – die Verhandlung dann aber doch vertagt, um die endgültige Fassung eines neuen Beschlussentwurfs für den Münchner Stadtrat abzuwarten. Der Senat wollte dem Stadtrat, der sich am 24. April erneut mit Maßnahmen gegen die Luftverschmutzung in der Landeshauptstadt beschäftigen will, möglichst konkrete Leitideen mitgeben.

Denn die Luft ist auch im vergangenen Jahr nicht überall in München sauber genug gewesen. Dennoch setzt die Kommune eine vereinbarte Verschärfung des dreistufigen Fahrverbots für Dieselfahrzeuge nicht um. Dagegen hatten die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) geklagt.

Zum Hintergrund: Seit Februar 2023 dürfen Dieselfahrzeuge mit der Norm Euro 4 und schlechter bis auf einige Ausnahmen etwa für Anwohner und Lieferverkehr nicht mehr auf dem Mittleren Ring der Landeshauptstadt und innerhalb dieses Rings fahren.

Eigentlich hätte das Dieselfahrverbot ab Oktober 2023 auch auf Diesel-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 ausgeweitet werden sollen, ab April 2024 sollten als letztes noch die allgemeinen Ausnahmen entfallen.

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