In dem von Tesla und Fastned angestrengten Verfahren über die Erweiterung der bestehenden Konzessionsverträge der Autobahn GmbH und Tank & Rast auf das Schnellladen an deutschen Autobahnen hat der zuständige Vergabesenat des OLG Düsseldorf beschlossen, bestimmte Fragestellungen zur Zulässigkeit von Änderungen bestehender Konzessionsverträge zur Klärung dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Das Verfahren zieht sich also noch weiter in die Länge.
Denn: Der Vergabesenat sei der Auffassung, vor der Entscheidung (…) müsse geklärt werden, ob eine Ergänzung der Konzessionsverträge ohne Ausschreibung in Fällen wie dem vorliegenden vergaberechtsgemäß und mit dem europäischen Recht vereinbar ist, heißt es in der offiziellen Mitteilung des Gerichts.
Fastned hat bereits auf die Gerichtsentscheidung reagiert. „Auch wenn diese Vorlage an den Europäischen Gerichtshof prozessual erforderlich war, ist die hiermit verbundene, voraussichtliche Verlängerung der Entscheidungsdauer ein nicht von uns verfolgter Zweck und bringt auch den Ausbau der Ladeinfrastruktur nicht voran. Wir hoffen daher, dass Ministerium und Autobahn GmbH die nötigen Schlüsse ziehen, um einen zügigen, wettbewerblichen Ausbau der dringend benötigten Schnellladeinfrastruktur zu gewährleisten“, teilt Fastned in einem uns per E-Mail vorliegenden Statement mit.
Statements der anderen Prozessbeteiligten liegen noch nicht vor.
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