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Strompreisbremse tritt in Kraft: Auf was Sie jetzt unbedingt achten müssen

strompreisbremse tritt in kraft: auf was sie jetzt unbedingt achten müssen

Strompreisbremse tritt in Kraft: Auf was Sie jetzt unbedingt achten müssen

Endlich geht es los mit dem Preisdeckel für Strom. Der greift ab März und entlastet Sie auch für Januar und Februar. Stromversorger mussten ihre Kunden bis spätestens 1. März darüber informieren, inklusive konkreter Entlastungsbeträge und neuer Abschläge. Das sollten Sie genau prüfen und vielleicht lohnt sich für Sie ein Wechsel.Kurz und bündig:

  • Den hohen Energiepreisen hat die Regierung Preisdeckel für Strom und Gas entgegengesetzt
  • Die Maßnahmen greifen ab März 2023 und gelten auch rückwirkend für Januar und Februar
  • Bis 1. März musste Sie Ihr Energieanbieter per Brief über Ihre Entlastung informieren
  • Einige Anbieter schaffen diese Frist nicht, Infos dazu finden Sie auf deren Internet-Seiten
  • Sie sollten also Post von Ihrem Stromanbieter bekommen haben oder demnächst erhalten
  • Neben dem Entlastungsbetrag sollten die Schreiben auch eine Gegenüberstellung der alten und neuen Abschläge enthalten

Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in einer FAQ klarstellt, müssen Sie bis spätestens 1. März 2023 von Ihrem Stromversorger über Ihre Entlastung durch die Strompreisbremse informiert werden.Als wichtigste Information müssen die Schreiben die bisherige und die ab dem 1. März 2023 vorgesehene Höhe der Abschlagszahlung mitteilen. Die Differenz zeigt Ihre finanzielle Entlastung bei den Stromkosten.Darüber hinaus teilt der Versorger die Höhe des sogenannten Entlastungskontingentes mit. Das ist die Energiemenge, für die der reduzierte Preis gilt. Auch Ihr individueller Entlastungsbetrag sollte aufgeführt sein. In Mehrfamilienhäusern, die zentral mit Strom beheizt werden, erhalten Eigentümer bzw. Vermieter den Brief des Versorgers.Vermieter sind verpflichtet, den Mietern den Ursprung, die Höhe und die Laufzeit der Entlastung mitzuteilen. Über die Betriebskostenabrechnung wird die Entlastung dann an Mieter weitergereicht.Wichtig: Leider schaffen nicht alle Stromanbieter die gesetzliche Frist. So teilen zum Beispiel die Stadtwerke München mit, dass Kunden baldmöglichst informiert werden und verweisen auf eine knappe Umsetzungsfrist. Wenn Sie also bisher noch keinen Brief vom Stromanbieter erhalten haben, informieren Sie sich über die Anbieter-Webseite. Bei den Verbraucherzentralen häufen sich Beschwerden über sehr hohe Abschlagsforderungen. Was Sie auf jeden Fall tun sollten? Selbst nachrechnen, ob die Kalkulationen in den aktuellen Schreiben stimmen. Der Abschlagsrechner der Verbraucherzentrale hilft Ihnen dabei.Tragen Sie folgende Daten ein:

  • Jahresverbrauch, am besten von der letzten Stromrechnung
  • Brutto-Arbeitspreis
  • Grundpreis
  • Messentgelt, falls das für Ihren Zähler anfällt
  • optional können Sie auch noch ein Energiesparziel angeben

Der Rechner spuckt auf Grundlage Ihrer Angaben den passenden monatlichen Abschlag aus. Hat der Versorger die neuen Abschläge falsch berechnet, sollten Sie ihn schriftlich darauf hinweisen und auffordern, die Abschläge zu korrigieren. Die letzten Monate sah es auf dem Markt für Energieanbieter düster aus. Oft waren die Grundversorger die günstigsten Anbieter, Alternativen gab es nicht. Doch das hat sich wieder geändert: Zwar sind die Angebote noch merklich teurer als vor der Energiekrise, der Markt hat sich aber leicht entspannt.Da Sie sich mit dem aktuellen Schreiben Ihres Stromanbieters jetzt ohnehin mit Preisen und Abschlägen beschäftigt haben, können Sie auch gleich einen Preisvergleich für Strom machen und prüfen, ob es für Sie günstigere Angebote gibt. Das gilt vor allem dann, wenn Sie kürzlich erst eine Erhöhung kassiert haben. Einige Anbieter unterbieten nämlich die 40 Cent pro kWh der Strompreisbremse bereits. Trotzdem gilt: Kündigen Sie nicht vorschnell und prüfen Sie Angebote vor dem Wechsel genau.

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