Ein blinder Mann geht mit seinem weißen Taststock und einer Armbinde mit drei Punkten über eine Straße in Hannover.
Beim System Avas mit künstlichen Fahrgeräuschen für E-Autos könne man das nicht so gut heraushören. Es müsse also aussagekräftiger werden. «Dabei wäre es sicherlich hilfreich, wenn die Industrie sich am gewohnten Verbrennergeräusch orientiert». Wichtig sei auch, dass sich das Geräusch nicht bei Erreichen von Tempo 20 abschalten dürfe.
Das Warnsystem Avas (Acoustic Vehicle Alerting System) ist seit 2021 Pflicht, wie der Branchenverband VDA erläuterte. Um Personen mit einem eingeschränkten optischen Wahrnehmungsvermögen bei der Teilnahme am Verkehr zu unterstützen, erzeuge es ein künstliches Fahrgeräusch – denn gerade bei niedrigen Geschwindigkeiten könnten E-Autos sonst beinahe lautlos sein. «Die deutschen Hersteller entwickeln ihre Avas stetig weiter, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu garantieren», sagte ein VDA-Sprecher.
«Kann zu Fehlentscheidungen führen»
Der VDA erläuterte, international habe man sich unter Mitwirkung weltweiter Blinden- und Sehbehindertenverbände auf eine einheitliche Bestimmung für die Hörbarkeit geräuscharmer Fahrzeuge verständigt. Hersteller hätten die Möglichkeit, die akustischen Signale innerhalb dieser Vorgabe technisch frei zu gestalten. «Teils werden hierzu auch Geräusche von Verbrennungsmotoren imitiert», sagte der Sprecher.
Die Unfallforschung der Versicherer hatte in einer 2022 vorgelegten Studie eine Optimierung der Avas-Vorgaben empfohlen. Dabei solle der Fokus unter anderem auf das Erkennen von Beschleunigungen gelegt werden. Empfohlen wurde zudem, den Einsatzbereich des Systems auf Geschwindigkeiten über 20 Kilometer pro Stunde auszuweiten. Verbandspräsident Lange sagte mit Verweis auf die Studie, dass das Reifengeräusch ab dem Erreichen von Tempo 20 nicht ausreiche, um gut herauszuhören, ob und wie ein Auto beschleunige.