Autofahrer aufgepasst
Schlüsselzahl 174 auf Ihrem Führerschein? Das bedeutet sie
Viele Führerschein-Besitzer haben auf der Rückseite ihrer Scheckkarte eine Schlüsselzahl stehen. Was diese konkret bedeutet, ist oft unklar. Die Nummer 174 verleiht eine praktische zusätzliche Erlaubnis.
Kassel – Auf der Rückseite von Führerscheinen im Scheckkartenformat sind neben allen vorhandenen Fahrzeugklassen und dem Erteilungsdatum der jeweiligen Fahrerlaubnis auch nationale und internationale Schlüsselziffern aufgelistet. Sie befinden sich ganz rechts in der Spalte Nummer 12 und geben Zusatzangaben, Auflagen und Beschränkungen der Fahrerlaubnis an. Die Schlüsselzahl 174 etwa verleiht Verkehrsteilnehmern eine zusätzliche Erlaubnis, die jüngere Fahrer heutzutage nicht mehr haben.
Auch die Zahl der Ziffern ist von Relevanz. Eine dreistellige Schlüsselzahl hat laut ADAC nur innerhalb von Deutschland Gültigkeit, während zweistellige Schlüsselzahlen EU-weit gelten. Der Besitzer des Führerscheins wird in der Regel bei der Ausstellung seiner Fahrerlaubnis über die Bedeutung der eingetragenen Schlüsselzahlen aufgeklärt. Außerdem ist sie in Anlage 9 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) niedergeschrieben. Trotzdem sind sich viele nicht bewusst über die Bedeutung der Schlüsselzahlen.
Schlüsselzahl 174 auf dem Führerschein nur in Deutschland gültig
Wie der ADAC erklärt, unterscheiden sich die neuen Fahrerlaubnisklassen teilweise vom Umfang früherer Berechtigungen. Demnach entspricht ein alter Pkw-Führerschein der Klasse 3 nicht der heutigen Pkw-Klasse B. Um die vorhandene Fahrberechtigung zu sichern und gleichzeitig an der Neuerung festzuhalten, werden beim Führerschein-Umtausch die Zusatzangaben eingetragen.
Berechtigung zum Fahren mit Traktoren und Anhängern durch die Schlüsselzahl 174
Doch welche zusätzliche Berechtigung verleiht nun die nationale Schlüsselzahl 174? Das ist in der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, kurz Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), folgend beschrieben: „Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden“.
Was das nun konkret bedeutet, erklärte Verkehrsrechtsexperte Martin Vaupel von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen dem Nachrichtenportal für Landwirtschaft agrarheute. Laut Vaupels Erklärung durfte man früher mit einem Führerschein der Klasse 3 Fahrzeuge mit höchstens 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse führen. Die Höchstgeschwindigkeit des Traktors durfte bei über 30 km/h liegen und auch mit einachsigen Anhängern durfte schnell gefahren werden. Nur mit zweiachsigen Anhängern durfte nicht schneller als 25 km/h gefahren werden. Früher waren die Klassen 3, 4 und 5 nicht an land- oder forstwirtschaftliche Zwecke gebunden – anders als es heutzutage bei den Führerscheinklassen L und T der Fall ist.
All das dürfen die Besitzer einer solchen Fahrerlaubnis auch noch heute im Straßenverkehr, dafür sorgt offiziell die Schlüsselzahl 174. Deshalb bekommen laut dem Bericht von agrarheute die Besitzer eines alten Führerscheins der Klassen 5, 4, 3 und 2 bei der Umschreibung hinter der Klasse L diese Schlüsselzahl eingetragen. Damit sind sie nicht an die land- oder forstwirtschaftlichen Zwecke gebunden, wenn sie mit Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen nach Vorschrift der Klasse L fahren – denn damals gab es diese Einschränkung noch nicht.
Die Bedeutung der Schlüsselzahl 70 ist für alle relevant, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und über einen ausländischen EU-Führerschein verfügen. Zudem gibt es bald europaweit neue Richtlinien für alle Führerscheine. (lea)