Diese Stromtankstelle steht im Unterhachinger Gewerbegebiet, nicht auf Privatgrund.
Parkplatz mit E-Ladestation im Garten
Unterhaching – Im Zuge der Energiewende sind Elektroautos zwar noch in der Minderheit, aber im Kommen. Doch was tun, wenn es unmöglich ist, einen Stromanschluss in die eigene Garage zu legen? In Unterhaching würde ein E-Auto-Nutzer aus der Albert-Schweitzer-Straße gern eine Ladestation errichten – allerdings im Garten seines Grundstücks. Wie umgehen mit solch einem im Bebauungsplan nicht vorgesehenen Wunsch? Diese Frage diskutierte der Bauausschuss – und fand eine Lösung.
Die Ausgangslage: Der Unterhachinger möchte auf seinem Hausdach eine Photovoltaikanlage errichten und mittels dieser sein E-Auto aufladen. Eigentlich gäbe es vor Ort einen Garagenhof – aber vom Solardach dorthin eine Stromleitung zu legen, das sei technisch „schwierig bis unmöglich“, so die Einschätzung der Bauverwaltung. Somit kam die Idee ins Spiel, die Ladesäule einfach im Garten des Hauses zu situieren – natürlich mitsamt einem Stellplatz.
Garten partiell ungenutzt
Lösungen müssen her
Allein Bernard Maidment (FDP) intervenierte: „Es gibt ja einen Garagenhof, der bildet ein in sich geschlossenes System.“ Eins ohne Strom allerdings, die Franz Felzmann (CSU) entgegnete. „Wenn wir es mit der Elektromobilität ernst meinen, müssen wir Lösungen schaffen“, fand er. Dieser Meinung schloss sich Gertraud Schubert (Freie Wähler): „Bitte macht es den Leuten, die auf Elektromobilität setzen, nicht so schwer!“ Überdies, ergänzte Harald Nottmeyer (SPD), „würden durch diesen privaten Anschluss die öffentlichen Ladestationen entlastet“.
Insellösungen dieser Art gibt es schon
Bürgermeister Wolfgang Panzer (SPD) verwies darauf, dass es in der Gemeinde Unterhaching „schon mehrere Insellösungen dieser Art“ gebe, „langfristig brauchen wir ein Gesamtkonzept und werden nicht auskommen bei Strom in der Garage“. Der Bauausschuss gab letztlich also sein Placet, freilich unter einer auflösenden Bedingung: Die Befreiung vom Bebauungsplan gilt nur so lange, wie sich ein Elektrofahrzeug im Besitz des Anwohners befindet und es auf der Garten-Ladestation aufgeladen wird – eine anderweitige Nutzung, beispielsweise zum Parken eines konventionellen Benzin- oder Diesel-Pkw, ist ausdrücklich nicht erlaubt.