RAM

OVG Berlin: Bundesregierung muss Klimaschutz-Sofortprogramm beschließen

Die Deutsche Umwelthilfe und der BUND sind vor Gericht gegangen, um Verkehrs- und Bauministerium zu Sofortprogrammen zu verpflichten. Sie haben Erfolg.

ovg berlin: bundesregierung muss klimaschutz-sofortprogramm beschließen

(Bild: BUND)

Die Bundesregierung muss ein Sofortprogramm nach Paragraf 8 des Klimaschutzgesetzes für die Sektoren Gebäude und Verkehr beschließen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin nach Klagen der Deutschen Umwelthilfe und der Naturschutzorganisation BUND entschieden. Das Sofortprogramm muss sicherstellen, dass die im Klimaschutzgesetz genannten Jahresemissionsmengen der Sektoren für die Jahre 2024 bis 2030 eingehalten werden. Die Bundesregierung kann nun vor dem Bundesverwaltungsgericht in Revision gehen.

Anzeige

Paragraf 8 des Klimaschutzgesetzes sieht vor, dass ein zuständiges Ministerium mit einem Sofortprogramm gegensteuern muss, wenn die für einen Sektor zulässige Menge von Klimagasen in einem Jahr überschritten wird. Das war 2022 in den Sektoren Verkehr und Gebäude der Fall, hatte das Umweltbundesamt festgestellt. Die klagenden Umweltverbände meinen, die Gegenmaßnahmen reichten nicht aus.

“Sofortprogramm muss kurzfristig wirksam sein”

Die Bundesregierung habe über die zu ergreifenden Maßnahmen im betroffenen Sektor oder in anderen Sektoren oder über sektorübergreifende Maßnahmen zu beraten und diese “schnellstmöglich” zu beschließen, schreibt das OVG Berlin, und weiter: “Nachdem die für die Sektoren zuständigen Bundesministerien im Juli 2022 solche Sofortprogramme vorgelegt haben, blieb ein Beschluss der Bundesregierung über diese Programme aus. Die Bundesregierung beschloss dann am 4. Oktober 2023 das Klimaschutzprogramm 2023.”

Das Klimaschutzprogramm 2023 erfülle aber nicht die Anforderungen an ein Sofortprogramm, meint das Gericht. Es überprüfe anhand einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtberechnung, ob die Klimaschutzziele bis 2030 erreicht werden. “Ein Sofortprogramm muss dem gegenüber kurzfristig wirksame Maßnahmen enthalten, die die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz ausgewiesenen Jahresemissionsmengen für die folgenden Jahre im jeweiligen Sektor sicherstellen.”

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte ein Sofortprogramm abgelehnt. Auch von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) wurde kein Programm beschlossen. Ein neues Klimaschutzgesetz sei ohnehin geplant, in dem den Sektoren mehr Spielraum eingeräumt werde, hieß es aus der Regierung. Dieses Gesetz wurde zwar im Juni dieses Jahres von der Regierung auf den Weg gebracht, es wurde aber noch nicht vom Bundestag beschlossen.

Für ein Sofortprogramm sieht der BUND unter anderem eine Pkw-Maut geeignet, ein Tempolimit und die Abschaffung des Dienstwagenprivilegs. Im Gebäudesektor sollten alle Ausnahmen für bestehende Nachrüstpflichten gestrichen und die Anforderungen angehoben werden. Neben flächendeckenden Sanierungsfahrplänen wären für die Umweltschützer auch Vorgaben für die energetische Modernisierung angebracht, angefangen bei den Gebäuden mit der schlechtesten Effizienz.

Anzeige

(anw)

TOP STORIES

Top List in the World