Die Deutsche Umwelthilfe und der BUND sind vor Gericht gegangen, um Verkehrs- und Bauministerium zu Sofortprogrammen zu verpflichten. Sie haben Erfolg.
(Bild: BUND)
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Paragraf 8 des Klimaschutzgesetzes sieht vor, dass ein zuständiges Ministerium mit einem Sofortprogramm gegensteuern muss, wenn die für einen Sektor zulässige Menge von Klimagasen in einem Jahr überschritten wird. Das war 2022 in den Sektoren Verkehr und Gebäude der Fall, hatte das Umweltbundesamt festgestellt. Die klagenden Umweltverbände meinen, die Gegenmaßnahmen reichten nicht aus.
“Sofortprogramm muss kurzfristig wirksam sein”
Das Klimaschutzprogramm 2023 erfülle aber nicht die Anforderungen an ein Sofortprogramm, meint das Gericht. Es überprüfe anhand einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtberechnung, ob die Klimaschutzziele bis 2030 erreicht werden. “Ein Sofortprogramm muss dem gegenüber kurzfristig wirksame Maßnahmen enthalten, die die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz ausgewiesenen Jahresemissionsmengen für die folgenden Jahre im jeweiligen Sektor sicherstellen.”
Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte ein Sofortprogramm abgelehnt. Auch von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) wurde kein Programm beschlossen. Ein neues Klimaschutzgesetz sei ohnehin geplant, in dem den Sektoren mehr Spielraum eingeräumt werde, hieß es aus der Regierung. Dieses Gesetz wurde zwar im Juni dieses Jahres von der Regierung auf den Weg gebracht, es wurde aber noch nicht vom Bundestag beschlossen.
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(anw)