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Bund setzt Förderprogramm für gewerbliche Schnelllader aus

bund setzt förderprogramm für gewerbliche schnelllader aus

Bild: Renault

Das erst im September initiierte Bundesförderprogramm für gewerbliche Schnelllader wird „zeitnah“ keine Fortsetzung finden, teilte die Bundesregierung mit. Laut der Antwort auf eine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion wurden erst 12,3 von 400 Millionen in Aussicht gestellte Förder-Euro bewilligt.

Anträge für den ersten Aufruf des Programms „Nicht-öffentliche Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche Unternehmen“ waren vom 18. September bis 30. November 2023 möglich. Es gingen Anträge von 1.055 Firmen ein, davon wurden dem Portal Electrive zufolge nur 136 bewilligt.

In der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der CDU/CSU-Fraktion heißt es: „Aufgrund der erforderlichen Haushaltskonsolidierung und der erfolgten Schwerpunktsetzung auf prioritäre Investitionen wie z. B. den Aufbau des Deutschlandnetzes mit bundesweit 9.000 Lademöglichkeiten können nicht alle Förderprogramme des BMDV im geplanten Umfang umgesetzt werden. Das
gilt auch für das Förderprogramm ,Gewerbliches Schnellladen‘. Weitere Bewilligungen bzw. neue Aufrufe sind von der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln abhängig.“ An anderer Stelle heißt es: „Über eine Fortführung des Förderprogramms kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden.“

Förderung kann „zeitnah nicht fortgesetzt werden“

Auf Nachfrage von Electrive erklärte eine Sprecherin des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, dass das Förderprogramm „zeitnah nicht fortgesetzt werden kann“. Ob zu einem späteren Zeitpunkt wieder Mittel zur Verfügung stehen, hänge von den Haushaltsverhandlungen für den Etat 2025 ab.

Das im September aufgelegte Förderprogramm richtete sich vor allem an Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Flottenanwender (wie z. B. Transport- und Logistikunternehmen, Paketdienste, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter sowie Pflegedienste). Neben Ladepunkten für Pkw waren erstmals in einem größeren Rahmen auch Ladepunkte speziell für Lkw förderfähig. Zuvor wurden diese Lademöglichkeiten nur kombiniert mit der Fahrzeugbeschaffung unterstützt.

Neben den Schnellladern selbst wurden zugehörige technische Ausrüstung – etwa stationäre Speicher – und Netzanschlussarbeiten unterstützt. Dabei war eine Antragstellung im Lkw-Bereich erstmals losgelöst von der Fahrzeugbeschaffung möglich, was laut der Bundesregierung eine „große Nachfrage seitens der Nutzfahrzeugflottenbesitzer“ auslöste.

In der Antwort zur Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion liefert die Bundesregierung eine Bilanz nach der Stilllegung des Programms für gewerbliche Schnelllader. Demnach sind in dem zweieinhalbmonatigen Antragszeitraum vergangenes Jahr Anträge von 1.055 Firmen eingegangen, von denen 136 Anträge im Gesamtwert von 12,3 Millionen Euro bewilligt wurden. „Die Auszahlung erfolgt, wenn nach Abschluss der Projekte der Zahlungsantrag durch den Antragsteller eingereicht wird“. Dazu haben die Fördernehmer 18 Monate Zeit.

Konkret werden im Zuge der 136 bewilligten Anträge insgesamt 924 Schnellladepunkte bezuschusst. Darunter etwas mehr Lader für Pkw als für Lkw (476 gegenüber 401). Bei 533 Exemplaren handelt es sich um Lader mit weniger als 149 kW und bei 391 bewilligten Ladern liegt eine Leistung von mehr als 149 kW an. 65 Förderbescheide wurden für Großunternehmen (mindestens 250 Beschäftigte und mehr als 50 Mio Euro Jahresumsatz) bewilligt sowie 71 für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

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