Bild: Renault
Anträge für den ersten Aufruf des Programms „Nicht-öffentliche Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche Unternehmen“ waren vom 18. September bis 30. November 2023 möglich. Es gingen Anträge von 1.055 Firmen ein, davon wurden dem Portal Electrive zufolge nur 136 bewilligt.
In der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der CDU/CSU-Fraktion heißt es: „Aufgrund der erforderlichen Haushaltskonsolidierung und der erfolgten Schwerpunktsetzung auf prioritäre Investitionen wie z. B. den Aufbau des Deutschlandnetzes mit bundesweit 9.000 Lademöglichkeiten können nicht alle Förderprogramme des BMDV im geplanten Umfang umgesetzt werden. Das
gilt auch für das Förderprogramm ,Gewerbliches Schnellladen‘. Weitere Bewilligungen bzw. neue Aufrufe sind von der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln abhängig.“ An anderer Stelle heißt es: „Über eine Fortführung des Förderprogramms kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden.“
Förderung kann „zeitnah nicht fortgesetzt werden“
Das im September aufgelegte Förderprogramm richtete sich vor allem an Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Flottenanwender (wie z. B. Transport- und Logistikunternehmen, Paketdienste, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter sowie Pflegedienste). Neben Ladepunkten für Pkw waren erstmals in einem größeren Rahmen auch Ladepunkte speziell für Lkw förderfähig. Zuvor wurden diese Lademöglichkeiten nur kombiniert mit der Fahrzeugbeschaffung unterstützt.
Neben den Schnellladern selbst wurden zugehörige technische Ausrüstung – etwa stationäre Speicher – und Netzanschlussarbeiten unterstützt. Dabei war eine Antragstellung im Lkw-Bereich erstmals losgelöst von der Fahrzeugbeschaffung möglich, was laut der Bundesregierung eine „große Nachfrage seitens der Nutzfahrzeugflottenbesitzer“ auslöste.
Konkret werden im Zuge der 136 bewilligten Anträge insgesamt 924 Schnellladepunkte bezuschusst. Darunter etwas mehr Lader für Pkw als für Lkw (476 gegenüber 401). Bei 533 Exemplaren handelt es sich um Lader mit weniger als 149 kW und bei 391 bewilligten Ladern liegt eine Leistung von mehr als 149 kW an. 65 Förderbescheide wurden für Großunternehmen (mindestens 250 Beschäftigte und mehr als 50 Mio Euro Jahresumsatz) bewilligt sowie 71 für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).