Früher gab es noch keine Tempo 50 Schilder.
Zu viele Unfälle führen zur erneuten Einführung eines Tempolimits
Zwischen 1910 und dem Ende der 1950er-Jahre hat sich das Tempolimit in geschlossenen Ortschaften häufig geändert. Hier ist eine Zeitlinie der Ereignisse:
- April 1910: Für gummibereifte Fahrzeuge gilt ein Tempolimit von 16 km/h, für alle anderen Kfz liegt die Grenze bei 15 km/h. Fahrzeuge, die schwerer als 5,5 Tonnen sind, dürfen zu dieser Zeit innerorts nur 12 km/h schnell fahren.
- März 1923: Das Tempolimit für Kfz wird innerorts auf 30 km/h erhöht. Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 5,5 Tonnen dürfen jetzt 25 km/h schnell fahren.
- Mai 1934: In der Reichsstraßenverkehrsordnung werden alle Geschwindigkeitsbegrenzungen sowohl außerorts als auch innerorts aufgehoben.
- Mai 1939: Aufgrund der steigenden Anzahl an Unfällen wird wieder ein Tempolimit eingeführt, das innerorts bei 60 km/h liegt.
- Oktober 1939: Nur wenige Monate nach der erneuten Einführung des Tempolimits wird die Geschwindigkeit innerorts auf 40 km/h reduziert.
- 1953: Zum zweiten Mal innerhalb weniger Jahre wird die Geschwindigkeitsbegrenzung vollständig aufgehoben.
- September 1957: Rund vier Jahre nach der Aufhebung des Tempolimits wird die Begrenzung von 50 km/h eingeführt. Seitdem wurden die Bestimmungen für die Geschwindigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft nicht mehr geändert.
Gegen Ende der 1950er-Jahre wurde schließlich zum ersten Mal eine Geschwindigkeitsüberwachung mit Radartechnik zuverlässig durchgeführt.
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