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Ohne Tempolimit durch die Stadt rasen: Bis zu diesem Jahr war das noch möglich

ohne tempolimit durch die stadt rasen: bis zu diesem jahr war das noch möglich

Früher gab es noch keine Tempo 50 Schilder.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt nicht nur die allgemeinen Verkehrsregeln, sondern auch die Geschwindigkeitsbegrenzungen. Da die mit zu den wichtigsten Regeln gehören und bei Nichtbeachtung entsprechend geahndet werden, lernt man die unterschiedlichen Tempolimits bereits zu Beginn in der Fahrschule. Während Fahrzeuge außerhalb von geschlossenen Ortschaften ohne weitere Beschilderung 100 km/h fahren dürfen, liegt die Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts bei 50 km/h. Bis vor 66 Jahre sah das jedoch noch anders aus. Denn zuvor spielte das Tempo im Ort keine Rolle.

Zu viele Unfälle führen zur erneuten Einführung eines Tempolimits

Zwischen 1910 und dem Ende der 1950er-Jahre hat sich das Tempolimit in geschlossenen Ortschaften häufig geändert. Hier ist eine Zeitlinie der Ereignisse:

  • April 1910: Für gummibereifte Fahrzeuge gilt ein Tempolimit von 16 km/h, für alle anderen Kfz liegt die Grenze bei 15 km/h. Fahrzeuge, die schwerer als 5,5 Tonnen sind, dürfen zu dieser Zeit innerorts nur 12 km/h schnell fahren.
  • März 1923: Das Tempolimit für Kfz wird innerorts auf 30 km/h erhöht. Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 5,5 Tonnen dürfen jetzt 25 km/h schnell fahren.
  • Mai 1934: In der Reichsstraßenverkehrsordnung werden alle Geschwindigkeitsbegrenzungen sowohl außerorts als auch innerorts aufgehoben.
  • Mai 1939: Aufgrund der steigenden Anzahl an Unfällen wird wieder ein Tempolimit eingeführt, das innerorts bei 60 km/h liegt.
  • Oktober 1939: Nur wenige Monate nach der erneuten Einführung des Tempolimits wird die Geschwindigkeit innerorts auf 40 km/h reduziert.
  • 1953: Zum zweiten Mal innerhalb weniger Jahre wird die Geschwindigkeitsbegrenzung vollständig aufgehoben.
  • September 1957: Rund vier Jahre nach der Aufhebung des Tempolimits wird die Begrenzung von 50 km/h eingeführt. Seitdem wurden die Bestimmungen für die Geschwindigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft nicht mehr geändert.

Gegen Ende der 1950er-Jahre wurde schließlich zum ersten Mal eine Geschwindigkeitsüberwachung mit Radartechnik zuverlässig durchgeführt.

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