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Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn: Viele Autofahrer liegen falsch

mindestgeschwindigkeit auf der autobahn: viele autofahrer liegen falsch

Autobahn: Muss ich eine Mindestgeschwindigkeit einhalten?

Kennen Sie das, wenn Autos vor Ihnen auf der Autobahn vor sich hin kriechen? Das fragt auch Christian Klages, der Rechtsanwalt, der auf der Plattform TikTok unter dem Namen sogehtrecht rechtliche Sachverhalte erklärt. Erst ging eines seiner Videos viral, in dem er rät, den Führerschein für den Fall einer Polizeikontrolle daheim zu lassen. In einem weiteren Video hat er sich mit dem Thema Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen beschäftigt und erklärt: es gibt gar keine.

Gibt es eine Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen?

Nein. Diese Regelung der Mindestgeschwindigkeit bezieht sich ausschließlich auf das tatsächliche Tempo eines Fahrzeugs auf der Autobahn. Den Begriff „Mindestgeschwindigkeit“ gibt es bei der StVO in der Art nicht. Sie schreibt allerdings vor, welche Voraussetzungen ein Fahrzeug haben muss, damit es Autobahnen und Kraftfahrstraßen befahren darf:

Es muss bauartbedingt schneller als 60 km/h fahren können, sonst darf es nicht auf die Autobahn. Wie viel Sie letztendlich aber an Geschwindigkeit an den Tag legen, ist mit Einschränkungen Ihnen überlassen. Sie müssen also nicht zwingend mindestens 60 km/h fahren.

Wie schnell muss ich auf der Autobahn mindestens fahren?

Tatsächlich gibt es keine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen, was das Tempo des Fahrzeugs betrifft. Sie können theoretisch so langsam fahren, wie Sie möchten. Allerdings dürfen Sie ohne triftigen Grund nur so langsam fahren, wie Sie keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern. Ihr Fahrttempo sollten Sie daher nur so weit drosseln, dass es noch zum fließenden Verkehr beiträgt. Sobald Sie den Verkehrsfluss durch langsames Fahren einschränken, verstoßen Sie gegen die StVO. Dann droht Ihnen ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro. Im Falle eines Unfalls kann es zudem sein, dass Sie Mithaftung tragen.

Haben Sie allerdings einen triftigen Grund, weshalb Sie so langsam fahren, dass es den Verkehrsfluss behindert, müssen Sie mit keiner Strafe rechnen. Ein triftiger Grund liegt in folgenden Situationen vor:

  • Bei Großraum- und Schwertransporten
  • Bei Oldtimern mit geringer Motorleistung
  • Die persönlichen Fähigkeiten lassen kein schnelleres Fahren zu. So dürfen etwa Fahranfänger oder ältere Fahrer langsam fahren, auch wenn sie andere dadurch behindern.

Gilt es überhaupt eine gebotene Mindestgeschwindigkeit?

Ja, in der Tat! Manche Fahrstreifen dürfen Sie nur mit vorgeschriebener Mindestgeschwindigkeit befahren. Das regelt die StVO in § 41. Sie erkennen diese einzelnen Fahrstreifen an blauen Verkehrsschildern mit weißem Kreis und einer weißen Zahl in der Mitte, die die Mindestgeschwindigkeit vorschreibt. Es handelt sich um das Verkehrszeichen 275.

Häufig gilt für eine einzeln markierte Spur eine eigene Mindestgeschwindigkeit. Befahren Sie diese Fahrspuren dennoch mit einem Auto, das die vorgeschriebene Geschwindigkeit nicht erreichen kann oder darf, müssen Sie mit einem Bußgeld von bis zu 35 Euro rechnen.

Der ADAC-Clubjurist klärt zum Thema gebotene Mindestgeschwindigkeit auch gut auf:

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