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Leser-Service: ALLES AUTO hilft (Mai 2024)

ALLES AUTO hilft Mai! Regelmäßig wenden sich Leserinnen und Leser mit Fragen oder Bitten um Problemlösung rund ums Thema Auto an uns. Wir helfen und schaffen Klarheit bei komplexen Sachverhalten. Hier die Fälle aus dem Mai 2024:

leser-service: alles auto hilft (mai 2024)

Dachbox-Rätsel

Ich interessiere mich für VWs neues Elektroauto ID.7 und will auch gleich eine Dachbox dazu ordern, was im Online-Konfigurator möglich ist. Beim Gespräch mit dem Händler teilte mir dieser allerdings mit, dass er keine Dachbox bestellen könne, da in den technischen Unterlagen weder Dachlast noch Dachreling einge­tragen seien.

Nun bin ich verärgert, weil ein Schiurlaub ohne Dachbox nicht komfortabel möglich ist, und auch verwundert, da in Deutschland offenbar sehr wohl eine Dachreling für den ID.7 zu haben ist. Können Sie dieses Rätsel lösen?

Mag. Thomas Gaal
E-Mail

Dazu VW-Markensprecherin Mag. Karin Angerer:

Der VW ID.7 hat eine Dachlast von 75 Kilo, was auch im Bordbuch zu finden ist. Allein in den technischen Unterlagen (genau in jenen hat der Verkäufer nachgesehen) ist das aus systemtechnischen Gründen noch nicht eingetragen, wird aber rasch nachgetragen. Eine Dachreling für den ID.7 wie auch für dessen Kombi-Version ID.7 Tourer gibt es bereits als Zubehör. Somit sollte einem Urlaub mit Dachbox, Skiträger oder Radträger nichts mehr im Weg stehen.

China-Import

Als langjähriger Abonnent Ihrer Zeitschrift habe ich eine Frage: Wo kann man in Österreich die chinesische Auto­marke Dongfeng Motors ­kaufen? Ich interessiere mich für deren siebensitzigen Ben­ziner-Van „Forthing 4“. Vielleicht haben Sie einen Tipp für mich?

Werner Außerhofer
E-Mail

Für die Marke Dongfeng Motors (DFM) gibt es keinen Österreich-Importeur, auch für die nahe Zukunft ist diesbezüglich nichts geplant. Da es in Österreich seit Jahren ausschließlich EU-Zulassungen gibt, könnten Sie den Forthing 4 in jedem Land der EU kaufen, in dem er erhältlich ist. Für den Import nach und die Anmeldung in Österreich sind dann aber einige Behördenwege notwendig, auch müssen die öster­reichische Umsatzsteuer und NoVA abgeführt werden. Recherchen unsererseits haben ergeben, dass es in Österreich einen Händler in Altach (Vorarlberg) gibt, der den Forthing neu um knapp 40.000 Euro (inklusive USt. und NoVA) anbietet. Dies hätte den Vorteil, dass Ihnen die Behördenwege erspart ­blieben.

Da es in Österreich allerdings keinen Importeur und kein offizielles Händlernetz für DFM gibt, gibt es auch keine Werkstätten. Womit Sie bezüglich Service und Reparatur ein Problem hätten. Deshalb und aufgrund der daraus resultierenden Schwierigkeiten beim Wiederverkauf würden wir den Kauf dieses Fahrzeugs nicht empfehlen.

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Foto: Alexander Migl / Wikipedia

Platz für die Rettung!

Kürzlich fuhr ich in einer Einbahnstraße mit 30 km/h-Beschränkung, als hinter mir ein Rettungsfahrzeug mit Blaulicht und Folgetonhorn auftauchte und sehr schnell nä-herkam. Also erhöhte ich meine Geschwindigkeit über das erlaubte Limit, um die ­Rettung an der nächsten ­Kreuzung schnell vorbeilassen zu können. Alles gut gegangen, niemand hat es gesehen.

Was aber, wenn ich in eine Radarfalle getappt wäre? Hätte ich dann Grund zur Berufung gehabt? Oder wäre es in einem solchen Fall aus egoistischer Sicht besser, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit einfach nicht zu überschreiten?

Leopold Mader
E-Mail

Dazu Mag. Claudia Bobrich, Juristin der D.A.S. Rechtsberatung der ERGO Versicherung:

Gemäß § 26 Absatz 5 Straßenverkehrsordnung haben alle Straßenbenützer einem herannahenden Einsatzfahrzeug Platz zu machen. Hat man keine Mög-
lichkeit auszuweichen, sollte man mit angemessener Ge-schwindigkeit weiterfahren und bei der nächsten Ausweichmöglichkeit Platz machen.

Was angemessen ist, wird von den örtlichen Gegebenheiten bzw. den Umständen im Einzelfall abhängen. Eine zu hohe Geschwindigkeitsüberschreitung wird vermutlich nicht zu rechtfertigen sein, zumal man auch glaubhaft machen muss, dass man die Überschreitung nur wegen eines Blaulicht-Fahrzeugs gemacht hat. Man sollte sich daher nicht darauf verlassen, dass eine Ge-schwindigkeitsüberschreitung wegen eines Einsatzfahrzeugs strafbefreiend ist.

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Foto: Nicole Logan / unsplash.com

Dashcam erlaubt?

Früher waren Dashcams – also im Auto befindliche Kameras, die im Fall eines Unfalls für einen Videobeweis sorgen sollen – verboten, ich bin mir aber nicht sicher, ob das auch heute noch so ist. Angeblich sind in Tesla-Modellen derar­tige Kameras sogar serien­mäßig verbaut. Daher meine Frage: Wie lautet der aktuelle Stand zum Thema Dashcams?

Der Besitz und die Montage von Dashcams sind erlaubt, systematische Videoüberwachungen jedoch nach wie vor nicht zu­­lässig. Dies ist weiterhin den Staatsorganen vorbehalten. Gestattet sind lediglich Videoaufnahmen zu rein privaten ­Zwecken.

Es ist z. B. erlaubt, mit der Dashcam eine schöne Landschaft im Zuge einer Autoreise zu filmen und sie für den privaten Gebrauch zu verwenden. Wenn man die Aufnahmen online stellen möchte, muss man vorsichtig sein. Sobald man andere Personen oder Kennzeichen erkennen kann, riskiert man einen Eingriff in den persönlichen Lebensbereich anderer. Hier sollte man daher am besten andere Personen und Fahrzeuge unkenntlich machen.

Zum Nachweis von Straf­taten Dritter gilt weiterhin, dass man als Privatperson im Fall einer unerlaubten Weiterleitung von Videomaterial mit einer Strafe wegen des Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz rechnen muss. Es drohen auch zivilrechtliche Unterlassungs­ansprüche. Möchte man die eigene Unschuld belegen, ist es jedoch möglich, ein zufällig an-gefertigtes Video weiterzu­leiten, solange andere Personen und Kennzeichen darauf nicht zu erkennen sind.

Regelmäßig sind serien­mäßig eingebaute Kameras fü­r et-waige Assistenzsysteme da. Zur Erfüllung dieses Zwecks ist da-von auszugehen, dass der Aufnahmebereich der Kameras auf das nötigste Ausmaß be­­schränkt ist und es zu keiner systematischen Videoüberwachung kommt. Möglicherweise legt Tesla diesen Punkt groß­zügiger aus als andere Hersteller.

Ob ein Video bzw. dessen Weitergabe gegen den Datenschutz verstößt oder man sich möglicherweise selbst nicht nur entlastet, sondern auch belastet, sollte im Einzelfall vorweg ge­­nau hinterfragt werden.

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