Kopfhörer, Überholen, Kreisverkehr: Das sind die größten Verkehrsirrtümer
Ein kleiner Test: Ein Auto kommt von rechts aus einem Bereich mit abgesenktem Bordstein, etwa aus einer Spielstraße. Und Sie, gewähren Sie Vorfahrt? Nun, manche machen das und liegen damit falsch, so der Auto Club Europa (ACE). Hier gilt die Rechts-vor-links-Regel nicht. Und es gibt noch weitere klassische Irrtümer, nicht nur bei Regeln.
„Ein fataler Irrglaube“, sagt David Koßmann vom Pressedienst-Fahrrad (pd-f). Einbahnstraßen gelten auch für Radler und dürfen von ihnen nur dann in beiden Richtungen verfahren werden, wenn das Fahren entgegen der Fahrtrichtung ausdrücklich durch ein entsprechendes Schild erlaubt ist.
Das ist falsch, der grüne Rechtsabbiegerpfeil muss wie ein Stoppschild behandelt werden: „Beim grünen Pfeil muss man anhalten, die Kreuzung beachten und darf dann rechts abbiegen“, erklärt Herbert Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland (AvD). Abbiegen ohne anzuhalten wird wie das Nichtbeachten eines Stoppschilds geahndet.
Nein, es sei denn, man ist mit einem besonders langen Gefährt unterwegs. Kleine Kreise in Ortschaften haben oft flache Mittelinseln. „Die dürfen aber nur von besonders langen Fahrzeugen oder Gespannen überfahren werden, die den Kreisverkehr ansonsten nicht befahren könnten“, sagt Engelmohr. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld von 35 Euro.
Falsch, denn innerhalb geschlossener Ortschaften etwa darf der Fahrstreifen frei gewählt werden. „Dann darf rechts auch schneller gefahren werden als links“, sagt Rust. Und auch auf dem Beschleunigungsstreifen dürfe schneller gefahren werden, um ein von hinten bereits auf der Autobahn fahrendes Fahrzeug zu überholen.
Mitnichten. Man darf auf dem Fahrrad Kopfhörer zum Telefonieren, Navigieren und Musikhören nutzen. „Letzteres allerdings nur so laut, dass man Umgebungsgeräusche noch wahrnehmen kann“, so Koßmann. Das gilt übrigens auch fürs Auto. Das Handy in der Hand allerdings ist in beiden Fällen tabu.
Nein, denn der Samstag zählt auch als Werktag, stellt der ACE richtig. „Besonders bei Parkflächen sollte man das beachten, wenn dort steht, dass das Parken werktags kostenpflichtig ist“, sagt Rust. Kostenlos ist das dann nur sonntags und an gesetzlichen Feiertagen.
Stimmt nicht. Auf deutschen Autobahnen gilt ein Rechtsfahrgebot, sagt Herbert Engelmohr. „Bei einem Verstoß dagegen sind sogar 80 Euro und ein Punkt fällig, wenn man damit andere Verkehrsteilnehmer an deren Vorankommen behindert.“
Eine Ausnahme gebe es nur, wenn außerhalb geschlossener Ortschaften drei Fahrstreifen zur Verfügung ständen und auf dem ganz rechten Fahrstreifen hin und wieder ein Auto stehe. Dann dürfe durchgängig der mittlere Fahrstreifen genutzt werden.