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Hessische Polizei verstärkt Kontrollen: Bekifftes Autofahren bleibt auch nach Cannabis-Legalisierung verboten

(dpa/lhe/fn) Bekifft Auto fahren ist auch nach der teilweisen Cannabis-Legalisierung nicht erlaubt. Die hessische Polizei befürchtet, dass dies nicht allen klar ist – und will die Kontrollen verstärken.

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Nach der Freigabe von Cannabis für Erwachsene plant die hessische Polizei Schulungen ihrer Beamtinnen und Beamten, um Verstöße gegen nach wie vor geltende Regeln besser zu erkennen. Dies gelte auch für den Bereich Cannabis am Steuer, teilte das Landeskriminalamt (LKA) auf Anfrage mit. Damit Polizistinnen und Polizisten Menschen am Steuer unter dem Einfluss von Cannabis sowie anderer Substanzen erkennen können – insbesondere auch im Fall von Verkehrsunfällen -, sei eine Intensivierung der Aus- und Fortbildung geplant.

Autofahrten nach Cannabis-Konsum könnten zunehmen

Die Polizei müsse verstärkt Kontrollmaßnahmen vornehmen, so eine Sprecherin. Es sei zu erwarten, dass Fahrten unter dem Einfluss des Cannabis-Wirkstoffes THC zunehmen.

„Die Polizei geht davon aus, dass Konsumentinnen und Konsumenten möglicherweise verkennen, dass das Führen eines Kraftfahrzeuges bei vorangegangenem, legalem Konsum nicht zulässig ist“, erklärte die Sprecherin.

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Zu mehr Vorsicht im Straßenverkehr sensibilisieren

Diese Einschätzung teile auch die Expertenkommission zur Erörterung eines Grenzwertes für das Führen von Fahrzeugen. Eine Erhöhung des Grenzwertes würde zusätzlich suggerieren, dass eine gewisse Menge unbedenklich für das Führen von Fahrzeugen sei, erklärte das LKA. Die Polizei wolle in den sozialen Medien für Gefahren sensibilisieren.

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Grenzwert für Cannabis im Verkehr geplant

Die Bundesregierung plant, einen Grenzwert für Cannabis im Straßenverkehr festzulegen. Bisher hat sich in der Rechtsprechung der niedrige Wert von 1 Nanogramm etabliert, der dem bloßen Nachweis des Wirkstoffs entspricht. Künftig soll die Grenze bei 3,5
Nanogramm liegen.

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