In Städten gibt es häufig verkehrsberuhigte Bereiche – sie kennzeichnet ein rechteckiges blau-weißes Schild. Darauf sind Ballspielende und ein von hinten nahendes Auto abgebildet. Oft wird hier dann eine Spielstraße vermutet – ein Missverständnis, wie der Auto Club Europa (ACE) informiert.
In verkehrsberuhigten Bereichen sind unter anderem zu Fuß Gehende und der Fahrzeugverkehr gleichberechtigt. So müssen Autos, Fahrräder, Motorräder sowie E-Scooter hier besonders umsichtig gesteuert werden – und wenn nötig anhalten. Sie dürfen Fußgänger weder behindern noch bedrängen.
Aber auch Fußgänger müssen Rücksicht nehmen
Für Fahrzeuge tabu: In einen als Spielstraße gekennzeichneten Abschnitt ist die Einfahrt mit Fahrzeugen verboten. Carsten Koall/dpa/dpa-tmn
Spielstraßen ohne Fahrzeugverkehr
Wirkliche Spielstraßen seien dagegen selten. Man erkennt sie an einem runden Verbotsschild in rot-weiß, das durch ein schwarz-weißes Zusatzzeichen ergänzt wird. Dieses zeigt ein ballspielendes Kind.
Dort darf man weder mit Auto, E-Scooter, Motorrad oder Fahrrad einfahren – auch Anlieger müssen sich daran halten. Auch Parken ist dort nicht erlaubt. Echte Spielstraßen sind für zu Fußgehende gedacht und spielende Kinder. (dpa)