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Görlitz: Freispruch für Montagsdemo-Veranstalter nun komplett rechtskräftig

Die Staatsanwaltschaft zieht ihre Berufung in allen drei Punkten zurück. Damit gibt es auch für die Tatvorwürfe Beleidigung und Bedrohung keine weitere Verhandlung.

görlitz: freispruch für montagsdemo-veranstalter nun komplett rechtskräftig

Frank Liske ist seit vier Jahren Anmelder der Corona-Demo auf und um den Postplatz. Das Umfeld der Veranstalter wird mittlerweile vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft und beobachtet. © Paul Glaser/glaserfotografie.de

Der Freispruch für Montagsdemo-Veranstalter Frank Liske ist nun in allen drei Punkten rechtskräftig. Wie Jörg Küsgen, Richter am Landgericht Görlitz, mitteilt, hat die Staatsanwaltschaft ihre Berufung gegen das im November gesprochene Urteil jetzt in allen drei Punkten zurückgezogen. “Nach der durch das Landgericht Görlitz angeregten nochmaligen Prüfung der Sach- und Rechtslage, erschien die Durchführung einer Hauptverhandlung auf die ohnehin beschränkt eingelegte Berufung nicht geboten”, begründet Oberstaatsanwalt Sebastian Matthieu diesen Schritt.

Liske ist demzufolge nicht nur im Punkt Volksverhetzung unschuldig, sondern auch in den beiden anderen Anklagepunkten Beleidigung und Androhung einer Straftat. Die Staatskasse trägt die Kosten der Berufung. Alle drei Vorwürfe standen in Zusammenhang mit Liskes politischem Aktivismus. Seit vier Jahren und 199 Veranstaltungen demonstrieren Liske und seine Anhänger montags gegen die politische Lage im Allgemeinen und im Besonderen. Mittlerweile werden die Veranstalter vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft und beobachtet.

    Dass die Staatsanwaltschaft das Urteil im Punkt “Volksverhetzung” nicht weiter angreift, war bereits am Dienstag bekannt geworden. Hier ging es darum, dass Liske die Karikatur eines Konzentrationslager-Tors mit dem Spruch “Impfen macht frei” auf Facebook gepostet hatte. Maßgeblich war hier ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden. Im Kern sagte die Urteilsbegründung dieser und anderer höherer Instanzen, der historische Vergleich mit den NS-Verbrechen werte zwar das eigene Leid auf, nicht aber das Leid der in den Lagern millionenfach ermordeten Jüdinnen und Juden ab.

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