Bislang durften alle mit einem Führerschein Klasse B, der zum 1. Januar 1999 eingeführt wurde, nur Fahrzeug bis 3,5 Tonnen maximales Gesamtgewicht fahren. Eventuell setzt eine neue EU-Führerscheinrichtlinie das Gewicht für Camper nach oben.
- Wohnmobil fahren mit Klasse-B-Führerschein
- Weitere geplante Änderungen
- Wohnsitzregelung und Refresher-Kurs für neue Autofahrende
- Fazit
Noch in diesem Jahr, 2023, will die EU eine neue Richtlinie für Führerscheine verabschieden. Das Ziel davon ist, dass für alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union dieselben Regeln gelten. Verschiedene Punkte könnten sich dann für alle ändern, die einen B-Klasse-Führerschein besitzen oder erwerben möchten. Die bisher geltenden Regeln können Sie hier nachlesen: Welcher Führerschein für welches Wohnmobil?
Wohnmobil fahren mit Klasse-B-Führerschein
Aktuell steht in Brüssel wohl zur Diskussion diese Grenze anzuheben auf 4,25 Tonnen. Damit könnten alle, die nach 1999 ihren Führerschein gemacht haben, größere Campingfahrzeuge fahren, ohne den Führerschein C1 machen zu müssen, der das Fahren von Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen erlaubt. Betroffen sind vor allem jüngere Autofahrende, die nach 1981 geboren wurden.
Weitere geplante Änderungen
Neben dem Hochsetzen der Gewichtsgrenze für den Führerschein Klasse B ist die Anerkennung des B189 im Ausland. Seit einigen Jahren kann man in Deutschland den Klasse B Führerschein auf B196 erweitern. Damit kann man Leichtkrafträder bis 125 ccm fahren. Dann könnte man mit einem 125er-Motorrad auch im EU-Ausland fahren.
Weiterhin soll der digitale Führerschein eingeführt werden. Damit würde eine Smartphone-App genügen, um die Fahrerlaubnis zu prüfen, wie es bei einer Polizeikontrolle oder bei einer Autovermietung geschehen kann. Die Führerschein-Scheckkarte soll außerdem statt des Chips, wie es ihn heute gibt, einen QR-Code erhalten. Das soll gegen Fälschungsversuche helfen.
Schlechte Nachrichten für alle, denen die Fahrerlaubnis genommen wird: Wird der Führerschein in einem Land entzogen wird, soll das künftig für alle EU-Länder gelten. Erhält man in einem Land ein Fahrverbot, gilt das EU-weit.
Wohnsitzregelung und Refresher-Kurs für neue Autofahrende
Aktuell ist es nicht möglich, die theoretische und die praktische Führerscheinprüfung in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten zu absolvieren. Da die Bevölkerung in der EU immer mobiler wird, könnte sich auch das bald ändern. Dazu müsste die Wohnsitzregelung vereinfacht werden.
Außerdem soll ein verpflichtender Refesher-Kurs eingeführt werden. Nach einem Jahr Führerscheinbesitz soll man diesen ablegen, um dadurch die Unfallzahlen zu verringern. Empfohlen haben diese Maßnahmen Profis für Verkehrssicherheit.
Fazit
Der lange Weg der EU-Regelungen: Aktuell arbeiten die Behörden in Brüssel und Straßburg also daran, eine neue Führerscheinrichtlinie auf den Weg zu bringen. Sie soll EU-weit für mehr Einheit im Paragrafen-Dschungel sorgen. Die Maxime lautet: gleiches Recht für alle.
Ironischerweise bezieht sich das nicht nur auf nationale Unterschiede. Was bislang ein Privileg der älteren Jahrgänge mit Klasse-3-“Lappen” in Deutschland war, kommt bald vielleicht für die jüngere Generation: Fahrzeuge über 3,5-Tonnen-Gesamtgewicht fahren.
Allerdings mahlen diese europäischen Mühlen recht langsam. Zwar soll diese 4. Führerscheinrichtlinie der EU noch dieses Jahr verabschiedet werden. Bevor sie in Deutschland gilt, muss der deutsche Gesetzgeber sie noch in nationales Recht überführen – damit die Jungen ans Steuer von schweren Wohnmobilen dürfen, muss der Bundestag die Richtlinie erst durchwinken.