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Corona-Regel ab Februar Pflicht? Das müssen Autofahrer dringend beachten

Corona-Regel ab Februar Pflicht? Das müssen Autofahrer dringend beachten

Es gibt neue Regeln für Verbandskästen im Auto ab Februar. Was Sie darüber wissen sollten.

Berlin – Laut Paragraf 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und DIN-Norm 13164 muss jedes Auto über einen Verbandskasten verfügen. Die DIN-Norm, die im Februar 2022 aktualisiert wurde, führte zu einer wichtigen Änderung im Inhalt des Verbandskastens.

Ab Februar 2023 sollen Verbraucher zwei Corona-Schutzmasken (OP-Masken), nicht FFP2-Masken, stets im Auto bereithalten. Die Masken dienen zum Schutz von sich selbst und anderen im Falle eines Verkehrsunfalls.

Corona-Regel als Pflicht im Auto? Das müssen Sie dazu wissen

So weit, so eindeutig: Die Lage ist allerdings weitaus komplizierter. Bei der aktualisierten DIN-Norm handelt es sich lediglich um eine Regel, keine Pflicht. Der eingangs erwähnte Paragraf der StVZO ist dafür die Grundlage. Dafür formal verantwortlich ist das Verkehrsministerium des Bundes. Informationen des ADAC zufolge plant das Ministerium „derzeit“ jedoch keinerlei Anpassungen des genannten Paragrafen an die aktualisierte DIN-Norm.

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Corona-Regel ab Februar Pflicht? Das müssen Autofahrer dringend beachten

Foto © Wolfgang Maria Weber / Imago Images

Daher ist es keine verbindliche Änderung für das Auto. Es ist nur eine Empfehlung. Autofahrer müssen also vorerst keinen Verbandskasten mit Masken aufrüsten.

corona-regel ab februar pflicht? das müssen autofahrer dringend beachtenFoto © Stephan Schulz / imageBROKER / Imago Images

Das „Deutsche Institut für Normung“ definiert DIN-Normen als „grundsätzlich freiwillig“. „Erst wenn Normen zum Inhalt von Verträgen werden oder wenn der Gesetzgeber ihre Einhaltung zwingend vorschreibt, werden Normen bindend“, so das Institut. Der „Bundesverband Medizintechnologie“ hält die aktualisierte Norm hingegen für sehr förderlich. „Aus Erfahrung ist bekannt, dass das Tragen von Masken die Hemmschwelle bei der Hilfestellung senkt, ähnlich wie bei den Handschuhen. Es geht dabei um den wechselseitigen Schutz des Unfallopfers und des Ersthelfers“, erklärt Dr. Christina Ziegenberg, stellvertretende BVMed-Geschäftführerin, laut einer Mitteilung des Bundesverbandes.

Was in einem Verbandskasten enthalten sein muss:

  • 1 Heftpflaster, DIN 13019-A, (5 m x 2,5 cm)
  • 4 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, (10 cm x 6 cm)
  • 2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M 
  • 1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G 
  • 2 Gesichtsmasken , mind. Typ 1, nach DIN EN 14683
  • 1 Verbandtuch, DIN 13152-A (60 cm x 80 cm) 
  • 6 Kompressen (10 cm x 10 cm)
  • 2 Fixierbinden, DIN 61634-FB-6 
  • 3 Fixierbinden, DIN 61634-FB-8 
  • 1 Dreiecktuch, DIN 13 168-D 
  • 1 Rettungsdecke (210 cm x 160 cm)
  • 1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145 
  • 4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455 
  • 1 Erste-Hilfe-Broschüre 
  • 2 Feuchttücher zur Hautreinigung 
  • 1 14-teiliges Fertigpflasterset 
  • 1 Verbandpäckchen K
  • Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Grundsätzlich ist Verbandsmaterial haltbar, da es steril verpackt ist. Laut einem Bericht des MDR beträgt die Haltbarkeit von Gegenständen wie Kompressen mindestens vier Jahre. Trotzdem ist es ratsam, den Inhalt des Verbandskastens nach einigen Jahren zu erneuern.

Kein Verbandskasten im Auto: Es droht eine Strafe

Autofahrer, die keinen Verbandskasten im Wagen haben, müssen bei Kontrollen der Polizei übrigens mit einer Strafe rechnen. Laut ADAC können bis zu zehn Euro fällig werden. Dabei handelt es sich um eine Verwarnung.

Alle weiteren Neuerungen im Februar 2023 haben wir hier für Sie zusammengefasst. (tu) Dieser Artikel wurde mithilfe maschineller Unterstützung erstellt und von der Redaktion geprüft.

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