mid Groß-Gerau – Die Begleitpersonen sollen Vorbilder für die Fahranfänger sein und sind nur Ansprechpartner und Ratgeber, eingreifen in das Fahren selbst dürfen sie nicht. GTÜ / David Emrich
Nicht erst mit 17 Jahren, sondern bereits sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres können man sich in einer Fahrschule zur Ausbildung für die Klassen B und BE anmelden. Dabei geht es um die klassische Pkw-Fahrausbildung (B) sowie den Führerschein für Pkw und Anhänger mit zusammen bis zu sieben Tonnen (BE). Voraussetzung sind die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten sowie der Antrag bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Die Theorieprüfung darf drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Sind beide bestanden, gibt es eine Prüfbescheinigung. Der Führerschein wird frühestens am 18. Geburtstag ausgehändigt. Hierfür muss rechtzeitig ein Antrag gestellt werden – auch deshalb, weil die Prüfbescheinigung drei Monate nach der Vollendung des 18. Lebensjahres ausläuft.
Viele Versicherer honorieren es, wenn Fahranfänger am Begleiteten Fahren teilgenommen haben und unfallfrei gefahren sind. Wie hoch der Rabatt nach dem Nachweis des Begleiteten Fahrens bei der Erstzulassung eines Pkw nach dem 18. Geburtstag ausfällt, hängt von der jeweiligen Kfz-Versicherung ab. Es können zum Beispiel unfallfreie Beitragszeiten gesammelt werden, die später die Einstufung in eine vorteilhafte Schadenfreiheitsklasse begünstigen.
Laut Vergleichsportalen kostet das Begleitete Fahren in der Kfz-Versicherung oft keinen oder nur einen geringen Aufpreis. Die BF17-Prüfbescheinigung berechtigt nicht zu Fahrten im Ausland. Eine Ausnahme bildet Österreich, wo ein ähnliches Modell angeboten wird.
Der Artikel “Begleitetes Fahren stärkt Sicherheit im Straßenverkehr” wurde am 24.05.2024 in der Kategorie News von Solveig Grewe mit den Stichwörtern Führerschein, Begleitetes Fahren, Verkehr, Sicherheit, Unfall, Jugend, News, veröffentlicht.