Finanzen

Wirtschaft

Wirtschafts-nachrichten

Autofahrer aufgepasst: Neue Kennzeichen-Regeln kommen

Autofahrer aufgepasst: Neue Kennzeichen-Regeln kommen

Bei der Auto-Zulassung sind 2023 Änderungen geplant. Das betrifft auch das Kfz-Kennzeichen.

Kassel – Für Autofahrer gibt es im Jahr 2023 einige Änderungen, eine betrifft das Kennzeichen am Auto. Grundlage für die Änderung ist ein Gesetzentwurf von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP), der am 15. Februar vom Kabinett beschlossen wurde. Darin geht es um die Kfz-Zulassung.

Die Zulassung von neuen Fahrzeugen soll digitaler werden, so der Plan des Verkehrsministeriums – dadurch ergeben sich für Autofahrerinnen und Autofahrer einige Neuerungen. Diese sollen nach der Zustimmung des Bundesrates am 1. September 2023 in Kraft treten. Alles, was Sie zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung wissen müssen, im Überblick.

autofahrer aufgepasst: neue kennzeichen-regeln kommen

Autofahrer aufgepasst: Neue Kennzeichen-Regeln kommen

Foto © Imago/Frank Sorge

Auto-Änderung: Was Sie zur neuen Kennzeichen-Regelung wissen müssen

Welche Regeln gelten, ist in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelt. Grundsätzlich gilt: Erst muss das Auto angemeldet werden, dann darf man damit fahren. Genau dieser Prozess soll nun einfacher werden. „Ab September heißt es: Digital zulassen und sofort losfahren“, erklärt Verkehrsminister Wissing in einer Pressemitteilung zu der Änderung.

Dann soll es möglich sein, zehn Tage lang auch ohne die Fahrzeugdokumente und ohne die Plaketten auf dem Kennzeichen mit dem Auto zu fahren. Bislang müssen Autofahrer warten, bis die entsprechenden Dokumente postalisch zugestellt werden. Als Nachweis soll ab dem 1. September der digitale Zulassungsbescheid ausreichen.

Auto-Änderung: Fahrzeugzulassung soll digitaler werden – Kennzeichen ohne Plakette 10 Tage gültig

Bereits seit dem 1. Oktober 2019 können Autofahrerinnen und Autofahrer über die Portale der „i-Kfz“, der internetbasierte Fahrzeugzulassung, alle Standardzulassungsvorgänge im Internet abwickeln, heißt es vonseiten des Ministeriums. Welche Voraussetzungen und Dokumente für die digitale Fahrzeugzulassung vonnöten sind, erklärt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr auf seiner Website.

Für die digitale Zulassung eines fabrikneuen Autos müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  2. Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  3. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  4. IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  5. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)

Ab dem 1. September 2023 können auch juristische Personen Anträge über die i-Kfz-Portale abwickeln. Für die Umsetzung der neuen Verordnung sind die Bundesländer zuständig. (sne)

TOP STORIES

Top List in the World