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Autofahren ändert sich komplett: Neue Vorschrift gilt schon in wenigen Wochen

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Autofahren ändert sich komplett: Neue Vorschrift gilt schon in wenigen Wochen

Eine neue EU-Verordnung schreibt vor, dass alle Neuwagen ab dem 7. Juli 2024 mit zahlreichen neuen Assistenzsystemen ausgestattet sein müssen, darunter Tempo-Warner und Blackbox. Was sich für Autofahrer ändert.

Intelligent Speed Assistance (ISA), also ein cleveres Assistenzsystem, das über die gefahrene Geschwindigkeit in Autos wacht, ist kein komplett neues Thema für Autofahrer. Schon seit dem 6. Juli 2022 gilt die EU-Verordnung 2021/1958 für neue Fahrzeugtypen in Europa. Jetzt greift die nächste Stufe.

Neu zugelassene Autos müssen ab dem 7. Juli 2024 mit ISA ausgestattet sein. Der Assistent weist Autofahrer durch akustische oder optische Signale auf Überschreitungen des Tempolimits hin.

Auch eine automatische leichte Gaswegnahme, bei der das Gaspedal leicht nach oben gegen den Fuß drückt oder vibriert, kann der Assistent in entsprechenden Fahrsituationen ausführen.

Doch das war es längst noch nicht, die neuen Vorschriften sehen noch weitere verpflichtende Assistenzsysteme vor, etwa eine Blackbox, die im Falle von Unfällen Daten liefern soll sowie eine Vorbereitung für sogenannte Alcolocks. Damit sollen sich alkoholempfindliche Wegfahrsperren nachrüsten lassen.

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Tempowarner nicht dauerhaft abschaltbar

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Blick in ein modernes Fahrzeug-Cockpit

Die Idee hinter ISA ist gut und Hinweise auf überhöhte Geschwindigkeit sind nützlich, am Ende entscheidet aber der Mensch. Der Assistent begrenzt die Geschwindigkeit nicht und bremst zu schnelle Autos auch nicht aktiv ab. Fahrer sind weiterhin verantwortlich und können übersteuern.

Ein wichtiges Detail: Die Abschaltung von ISA klappt nicht dauerhaft. Das ist vor allem dann nervig, wenn das System Fehler macht und zum Beispiel falsche Kartendaten nutzt oder über Kameras Verkehrszeichen nicht korrekt erkennt. Was möglich ist: ISA kann bei jedem Neustart des Fahrzeugs deaktiviert werden. Die Einstellung gilt aber immer nur für die aktuelle Fahrt.

Im Regelwerk heißt es dazu: Der ISA muss bei jeder Aktivierung des Hauptkontrollschalters des Fahrzeugs wieder in den Normalbetrieb versetzt werden. Die automatische Reaktivierung des ISA kann vom Öffnen der Fahrertür abhängig gemacht werden.

Weitere Assistenten verpflichtend

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Fertigung von Neuwagen

Doch ab dem 7. Juli 2024 sind noch weitere Assistenzsysteme Pflicht bei Neuzulassungen:

  • Blackbox: Der Begriff ist vor allem rund um Flugzeuge bekannt, jetzt kriegen auch Autos einen Unfalldatenschreiber bzw. Event Data Recorder (EDR), wie es im Fachjargon heißt. Der zeichnet fortlaufend Informationen zu Geschwindigkeit, Bremsvorgang oder Airbag-Auslösung auf, überschreibt diese aber auch regelmäßig. Nur im Falle eines Unfalls werden die Informationen wenige Sekunden vor und nach der Kollision gesichert, um so den Unfallhergang besser rekonstruieren zu können. Die Unfalldaten werden lokal im Fahrzeug in einem geschlossenen und anonymisierten System gespeichert. Da diese Neuerung bereits seit letztem Juli bei allen neu entwickelten Fahrzeugen Pflicht ist, ist die besagte Blackbox schon heute in zahlreichen Neuwagen montiert.
  • Notbremsassistent: Gemeint ist ein automatisch arbeitendes System, das Gefahrensituationen selbständig erkennen und daraufhin das Fahrzeug automatisch abbremsen kann, um Unfälle zu vermeiden oder abzumildern.
  • Automatisches Notbremslicht: Passend zum Notbremsassistenten muss auch hinten am Fahrzeug ein Notbremslicht vorhanden sein, das anzeigt, dass eine starke Bremsung eingeleitet wurde.
  • Müdigkeitswarner: Dieser Assistent soll die Wachsamkeit des Fahrers überwachen und Warnungen ausgeben. Das kann zum Beispiel eine akustische oder optische Meldung sein, die zu einer Fahrpause auffordert.
  • Rückfahrassistent: Damit es beim Rückwärtsfahren nicht zu Unfällen kommt, sind auch Rückfahrassistenten vorgeschrieben, die Personen oder Objekte hinter dem Fahrzeug erkennen.
  • Notfall-Spurhalteassistent: Pflicht ist auch ein unterstützendes Assistenzsystem, um die Fahrspur zu halten. Es muss sich vom Fahrer übersteuern lassen.
  • Alcolock-Vorbereitung: Verpflichtend ist auch eine neue Schnittstelle für alkoholempfindliche Wegfahrsperren, sogenannte “Alcolocks”. Die müssen sich künftig einfach nachrüsten lassen. Das Alcolock selbst ist nicht verpflichtend.

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