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Ärger um abgestellte Firmenfahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen

ärger um abgestellte firmenfahrzeuge mit auswärtigen kennzeichen

Schon seit längerer Zeit steht der Anhänger an der Cerveteristraße. foto: tb

Ärger um abgestellte Firmenfahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen

Immer wieder ärgern sich Anwohner der Cerveteristraße über abgestellte Fahrzeuge, die alle kein Fürstenfeldbrucker Kennzeichen besitzen.

Fürstenfeldbruck – Auch das ein oder andere Stadtratsmitglied nahm sich in der Vergangenheit der Sache an und schilderte die Situation im Gremium. Passiert ist bislang nichts. Nun sprach Martin Kellerer (CSU) das Thema im Verkehrsausschuss an.

Die Autos, alle mit Freisinger Kennzeichen, würden die Cerveteristraße „zuparken“, sagte Kellerer. Die Fahrzeuge würden anscheinend zu einem Gewerbe, das an der Cerveteristraße ansässig ist, gehören.

Ärgernis ist bekannt

Birgit Thron, Leiterin der Straßenverkehrsbehörde, ist das Ärgernis bekannt. „Wir wissen über die Situation Bescheid, Stadtrat Mirko Pötzsch hatte den Fall aufgedeckt und sich an uns gewandt“, sagte Thron.

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Die Fahrzeuge stünden im Bereich zwischen den Stadtwerken und dem Montessori-Kinderhaus, teilte die Stadtverwaltung auf Tagblatt-Nachfrage mit. Die Fahrzeughalter selbst wären in der Ettenhoferstraße gemeldet. Die Straßenverkehrsbehörde habe bereits ein Halteverbot für die Ostseite angeordnet, heißt es weiter. Dieses soll zügig umgesetzt und im Bereich zwischen der Rothschwaiger Straße und der Martin-Luther-Straße gelten. Somit könnten die Firmenfahrzeuge dort bald nicht mehr geparkt werden.

Kaum Spielraum

Im Bereich der neuen Grundschule West würde sich ebenfalls die Beschilderung ändern. Das geschieht allerdings erst, wenn der Straßenbau fertig ist.

Mehr könne die Stadt an dieser Stelle nicht machen, sagte OB Erich Raff (CSU) im Verkehrsausschuss. Zuvor hatte Irene Weinberg (BBV) beim Rathauschef nachgefragt, ob ein Anwohner seine gewerblich genutzten Fahrzeuge einfach im Wohngebiet abstellen darf. „Es gibt ja bei einem Hausbau auch die Regel, eine bestimmte Anzahl an eigenen Stellplätzen vorzuweisen“, sagte Irene Weinberg. Doch der Fahrzeughalter handelt rechtens, sagte Raff. „Da es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt und die Fahrzeuge ordnungsgemäß zugelassen sind.“  lif

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