Leipzig will Schottergärten verbieten
Leipzig will Schottergärten verbieten
Die neue Satzung sieht unter anderem vor, das pro 150 Quadratmeter mindestens ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 18 bis 20 Zentimetern gepflanzt werden muss. Die Dächer von Tiefgaragen, die außerhalb von Gebäuden und Zufahrten liegen, sind künftig zu begrünen. In Vorgärten dürfen maximal zehn Prozent der Freiflächen mit Schotter oder Kies bedeckt sein, auf den sonstigen Freiflächen nicht mehr als fünf Prozent bei einer Obergrenze von 20 Quadratmetern. Die Satzung enthält zudem Vorgaben, wie Stellplätze für Autos gestaltet sein müssen.
Leipzigs Baubürgermeister Thomas Dienberg (Grüne) sagte, der Sommer habe wieder gezeigt, dass die Kühlung durch Parks in vielen Stadtteilen leider nicht ausreiche. Eigentümer und Investoren sollten nun ihren Teil zu “Kühlinseln in den Quartieren” beitragen. Die neue Begrünungssatzung sei dafür eine Richtschnur. Dienberg verspricht sich davon künftig artenreichere und attraktivere Vorgärten und Freiflächen bebauter Grundstücke. Steinwüsten speicherten im Sommer tagsüber die Sonnenwärme und gäben sie abends wieder ab. Ein Schottergarten lasse zudem keinen Platz für Insekten und andere Tiere.
Die neue Satzung soll die seit 1996 bestehende aufheben. Sie tritt aber erst in Kraft, wenn sie öffentlich bekannt gemacht wurde. Und sie gilt von diesem Zeitpunkt an nur für neue Bauvorhaben. (SZ)