winterreifen
Diese Vorschrift schreibt vor, dass bei winterlichen Straßenbedingungen – also bei Schnee, Schneematsch oder Eis – alle Fahrzeuge mit geeigneten Reifen ausgestattet sein müssen. Wer die Regeln missachtet, riskiert eine Strafe von 50 Euro. Werden jedoch andere Verkehrsteilnehmer durch falsche Bereifung gefährdet, kann die Strafe auf bis zu 10.000 Euro steigen. Die Verordnung betrifft Pkw, Klein-Lkw und sogenannte “Mopedautos”.
Winterreifen überprüfen
Auch wenn das Wetter derzeit noch mild ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig einen Termin zum Reifenwechsel zu vereinbaren. Die Winterreifen müssen eine Kennzeichnung wie „M+S“ oder das Alpine-Symbol (drei Bergspitzen mit einer Schneeflocke) aufweisen und eine Mindestprofiltiefe von 4 mm (bei Diagonalreifen 5 mm) haben. Vor dem Wechsel sollte die Profiltiefe von älteren Winterreifen überprüft werden, um ihre Tauglichkeit sicherzustellen.
So wird gelagert
Die Lagerung von Sommerreifen erfolgt am besten auf Felgen, idealerweise liegend oder an der Wand hängend. Ein sogenannter Felgenbaum kann hier hilfreich sein, da er für eine stabile Lagerung und eine gute Luftzirkulation sorgt.