Nur die Zeit einstellen reicht nicht aus. (Bildquelle: IMAGO/Rainer Droese)
Parkscheiben: ADAC warnt vor Bußgeld-Irrtum
Autofahrer wähnen sich meist auf der sicheren Seite, wenn sie ihre Parkscheibe richtig eingestellt haben und diese gut sichtbar ist. Doch das reicht nicht aus, wie der ADAC informiert. Farbe und Form der Scheibe spielen eine wichtige Rolle, die oft übersehen wird.
Die Straßenverkehrsordnung lässt bei der Gestaltung der Parkscheibe keinen Spielraum. Erlaubt sind nur blau-weiße Exemplare mit den exakten Maßen von 11 cm Breite und 15 cm Höhe. Wer meint, mit einer bunten oder anders gestalteten Scheibe Eindruck schinden zu können, riskiert ein Verwarnungsgeld von immerhin 20 Euro (Quelle: ADAC).
Elektronische Parkscheiben sind in Deutschland zwar erlaubt, müssen aber strenge Anforderungen erfüllen. Sie müssen sich beim Abstellen des Fahrzeugs automatisch auf die nächste halbe Stunde einstellen und dürfen die Zeit nicht mitlaufen lassen. Auch die Gestaltung ist genau vorgeschrieben: Das blau-weiße Parksymbol muss sichtbar sein und die Anzeige bestimmte Größenvorgaben erfüllen.
Falsche Parkscheibe kann teuer werden
Die richtige Parkscheibe mag auf den ersten Blick eine Kleinigkeit sein. Doch wer sich nicht an die Regeln hält, kann schnell in eine kostspielige Situation geraten. Es lohnt sich also, beim nächsten Parken genau hinzuschauen – nicht nur auf die Uhrzeit, sondern auch auf die Parkscheibe selbst.
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