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VORBEREITUNG Leser-Service: ALLES AUTO hilft (Oktober 2024)

ALLES AUTO hilft Oktober! Regelmäßig wenden sich Leserinnen und Leser mit Fragen oder Bitten um Problemlösung rund ums Thema Auto an uns. Wir helfen und schaffen Klarheit bei komplexen Sachverhalten. Hier die Fälle aus dem Oktober 2024:

vorbereitung leser-service: alles auto hilft (oktober 2024)

Foto: Arbö

Fahren mit Gipsfuß

Darf ich mit einem eingegipsten linken Bein ein Automatik-Fahrzeug, für das man ja nur den rechten Fuß benötigt, fahren? Beziehungsweise gibt es dafür eine (temporäre) Sondergenehmigung?

Cynthia Kaser
E-Mail

Dazu Mag. Claudia Bobrich, Juristin der D.A.S. Rechtsberatung der ERGO Versicherung:

Es gibt keine gesetzliche Bestimmung, die konkret das Fahren mit Gips verbietet. Doch die Straßenverkehrsordnung
(§ 58 StVO) regelt folgendes: Ein Lenker darf sein Fahrzeug nur in Betrieb nehmen, wenn er sich in einer körperlichen Verfassung befindet, in der er das Fahrzeug beherrschen kann. Für ein sicheres Beherrschen muss ein Lenker voll beweglich sein, was mit einem Gipsbein nicht gegeben ist. Daran ändert auch ein Fahrzeug mit Auto­matik nichts. Wer sich daher mit Gipsbein oder Bandage ­hinters Steuer setzt, riskiert eine Geldstrafe. Selbst dann, wenn kein Unfall passiert.

Elektro-Prämie

Ich fahre seit einem Jahr einen Mercedes Diesel Plug-In-Hy­brid und wollte nun die Elektro-Prämie beim ÖAMTC lu­­krie-ren. In seinem Verständigungsschreiben teilte mir der Club jedoch mit, dass die Prämie für Plug-In-Hybride nicht ausbezahlt wird, sondern nur für reine Elektrofahrzeuge.

Bitte geben Sie mir daher Bescheid, bei welchen Unternehmen ich die Elektro-Prämie erhalten kann. Nur der Ordnung halber halte ich fest, dass ich die Auszahlung nach Kilowattstunden beantragen wollte, da ich fast ausschließlich elektrisch unterwegs bin. Mit meiner Wallbox kann ich den Verbrauch genau dokumentieren.

Dr. Walter Gross
1220 Wien

Es ist tatsächlich so, dass Sie die THG-Prämie (auch Elektro-Prämie, ePrämie oder CO2-­Prämie genannt) nur dann beantragen können, wenn Sie entweder Zulassungsbesitzer eines BEV, also eines batteriebetriebenen Elektrofahrzeugs sind (PHEV, also Plug-In-Hy­bride sind dabei ausgeschlossen) oder wenn Sie eine oder mehrere öffentliche oder halb­öffentliche Ladesäule(n) betreiben. In Ihrem konkreten Fall gibt es demnach aktuell keine Möglichkeit, die THG-Prämie zu beantragen.

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Foto: Robert May

Auto-Apotheke

Bezüglich der mitzuführenden Auto-Apotheke habe ich ein paar Fragen: Diese hat im ­Normalfall ein Ablaufdatum. Wird dieses streng gehandhabt, oder ist hier eine gewisse Überziehungsfrist erlaubt? Und darf die Auto-Apotheke von der Polizei auch auf Vollständigkeit kontrolliert werden? Muss man diese demnach nur präsentieren oder dem Polizisten auch zur Kontrolle aushändigen?

Mag. Andreas Flutka
3300 Amstetten

Als Lenker ist man verpflichtet, ein Verbandzeug, das zur ­Wundversorgung geeignet und in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt sowie gegen Verschmutzung geschützt ist, mitzuführen. Führt man eine vollständige und nicht abgelaufene, der ÖNORM entsprechende Autoapotheke mit sich, wird man sich darauf verlassen ­können, dass die gesetzlichen Vorgaben im Normalfall erfüllt sind.

Ist die Auto-Apotheke jedoch abgelaufen und wird deswegen eine Strafe verhängt, müsste man im Zuge eines Verwaltungsstrafverfahrens den Beweis erbringen, dass die gesetzlichen Anforderungen dennoch erfüllt sind. In der Praxis ist dies je-doch oft schwierig. Ist das Ab-laufdatum erst kurz überschritten, wird die Argumentation vermutlich leichter sein, als wenn bereits eine längere Überschreitung vorliegt. Ob bei einer kurzen Überschreitung jedoch eine Strafe verhängt wird, wird vom Einzelfall abhängen. Dabei kommt es auf die Einschätzung des Kontrollorgans an und auch auf den allgemeinen Zustand des Verbandskastens.

Die Polizei darf im Zuge einer Verkehrskontrolle jedenfalls prüfen, ob das mitgeführte Verbandszeug den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dabei kann auch die Aushändigung für eine eingehende Prüfung erforderlich sein.

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Behinderungs-Täuschung

Ich beobachte öfters, dass aus Autos mit am Armaturenbrett hinterlegten Behinderten-Parkausweisen Lenker:innen aussteigen, die vor jugendlicher Kraft strotzen bzw. auf Stöckelschuhen davontrippeln. Offensichtlich gesunde Menschen, die Behinderten-Parkplätze unter Umständen für vom Schicksal gesundheitlich ge­-
beutelte Personen blockieren.

Die Behinderten-Ausweise fürs Kfz sind meiner Wahrnehmung nach nicht nachweislich personen- oder fahrzeugbezogen gekennzeichnet. Hier sind Betrug und Täuschung Tür und Tor geöffnet, und die Ausweise, womöglich aus einer Verlassenschaft oder gar aus dem Darknet, könnten missbräuchlich im Auto hinterlegt sein, um sich Vorteile zu verschaffen. Was sagt der Gesetzgeber zu diesem Thema? Wer kann hier kontrollieren?

Erwin Hobl
3430 Tulln

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