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Auto, E-Scooter, E-Bikes & Alkohol: Warum die Rechtslage brisant ist

Alkohol am Steuer ist längst ein bekanntes Risiko im Straßenverkehr. Doch wie sieht es eigentlich mit E-Scootern und E-Bikes aus?

Die Frage beschäftigt nicht nur die Gerichte, sondern auch viele Leute, die in Städten auf den praktischen Fortbewegungsmitteln unterwegs sind.

Auto, E-Scooter, E-Bikes & Alkohol

Die Rechtslage ist umfangreich, und es gibt immer mehr Fälle, in denen es um den Entzug der Fahrerlaubnis geht. Warum wird der Alkoholkonsum bei E-Scooter-Fahrern strenger bewertet als bei E-Bike-Fahrern?

Die Verbreitung von E-Scootern in Großstädten hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Dank Sharing-Unternehmen sind sie für jedermann zugänglich, doch viele wissen nicht, dass sie als Kraftfahrzeuge gelten. Das bedeutet: Ab einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille wird eine E-Scooter-Fahrt zur Ordnungswidrigkeit – und bei höherem Promillewert kann es sogar strafbar sein. Es droht der Entzug der Fahrerlaubnis.

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Für viele kommt das überraschend, denn E-Scooter werden oft eher mit Fahrrädern als mit Autos verglichen. Doch rechtlich sind sie klar als Kraftfahrzeuge eingestuft, was sie unter die Regelungen des Verkehrsrechts fallen lässt.

Das Missverhältnis bei E-Bikes

Im Gegensatz dazu gelten für E-Bikes oder Pedelecs viel höhere Promillegrenzen. Hier ist ein Blutalkoholwert von 1,6 Promille die Schwelle, ab der man sich strafbar macht. Das führt zu einem offensichtlichen Widerspruch.

Warum darf man mit einem E-Bike theoretisch betrunken unterwegs sein, obwohl es möglich ist, mit höherer Geschwindigkeit und somit auch größerem Schadenspotenzial zu fahren? Diese Frage wird in der Rechtsprechung zunehmend diskutiert, und es gibt bereits erste Gerichtsurteile, die sich diesem Thema annehmen.

Die Zukunft: E-Scooter wie Fahrräder?

Einige Gerichte überlegen inzwischen, ob E-Scooter nicht doch eher wie Fahrräder behandelt werden sollten. Die Überlegung basiert auf dem Argument, dass das Gefährdungspotenzial des E-Scooters eher mit dem eines Fahrrads oder E-Bikes vergleichbar ist und nicht mit dem eines Pkws. Der Ansatz hat schon in vielen Fällen dazu geführt, dass der Entzug der Fahrerlaubnis abgewendet werden konnte.

Die Zukunft der Rechtsprechung bleibt also spannend. Die Diskussion darüber, ob die Promillegrenzen für E-Scooter und E-Bikes angeglichen werden sollten, ist längst nicht beendet. Doch eines steht fest: Wer betrunken auf einem der Fahrzeuge unterwegs ist, riskiert nicht nur seine eigene Sicherheit, sondern auch rechtliche Konsequenzen.

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